# GOZ 0100: Intraorale Leitungsanästhesie

> GOZ 0100 (Abschnitt A): Intraorale Leitungsanästhesie · 70 Punkte: 3,94 € bis 13,78 €. Mit Faktor-Rechner und amtlichem Text.

Source: https://hajto.de/goz/0100  
Last updated: 2026-10-17T12:17:30Z

- **Abschnitt:** Abschnitt A: Allgemeine zahnärztliche Leistungen
- **Punktzahl:** 70

## Amtlicher Leistungstext

Intraorale Leitungsanästhesie

**Abrechnungsbestimmungen:**

- Wird die Leistung nach der Nummer 0090 je Zahn mehr als einmal berechnet, ist dies in der Rechnung zu begründen.
- Bei den Leistungen nach den Nummern 0090 und 0100 sind die Kosten der verwendeten Anästhetika gesondert berechnungsfähig.

## Gebühr nach § 5 GOZ

| Faktor | Gebühr |
|---|---|
| 1,0fach | 3,94 € |
| 1,8fach | 7,09 € |
| 2,3fach | 9,05 € |
| 3,5fach | 13,78 € |

Ein Faktor über 2,3 ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der Schwierigkeit, des Zeitaufwands oder der Umstände bei der Ausführung dies rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ). Er ist auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ).

Gerundet wird nach § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ auf volle Cent: Bruchteile eines Cents unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet, und zwar erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor.

[Alle GOZ-Nummern](https://hajto.de/goz) · Berechnungshilfe auf Basis des amtlichen GOZ-Textes (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661)). Keine Abrechnungsberatung. Amtlicher Text der GOZ, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661); Quelle: gesetze-im-internet.de (Datenstand 06.05.2026).
