# GOZ 5230: Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer

> GOZ 5230 (Abschnitt F): Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale … · 2200 Punkte: 123,73 € bis 433,06 €. Mit Faktor-Rechner und amtlichem Text.

Source: https://hajto.de/goz/5230  
Last updated: 2026-10-17T12:18:15Z

- **Abschnitt:** Abschnitt F: Prothetische Leistungen
- **Punktzahl:** 2200

## Amtlicher Leistungstext

Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer

**Abrechnungsbestimmungen:**

- Eine Deckprothese setzt eine Basisgestaltung wie bei einer totalen Prothese voraus.
- Durch die Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5230 sind folgende Leistungen abgegolten:
- Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.

## Gebühr nach § 5 GOZ

| Faktor | Gebühr |
|---|---|
| 1,0fach | 123,73 € |
| 1,8fach | 222,72 € |
| 2,3fach | 284,59 € |
| 3,5fach | 433,06 € |

Ein Faktor über 2,3 ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der Schwierigkeit, des Zeitaufwands oder der Umstände bei der Ausführung dies rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ). Er ist auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ).

Gerundet wird nach § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ auf volle Cent: Bruchteile eines Cents unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet, und zwar erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor.

[Alle GOZ-Nummern](https://hajto.de/goz) · Berechnungshilfe auf Basis des amtlichen GOZ-Textes (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661)). Keine Abrechnungsberatung. Amtlicher Text der GOZ, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661); Quelle: gesetze-im-internet.de (Datenstand 06.05.2026).
