# Strahlenschutz-Aktualisierung: Fristen

> Nach § 48 Abs. 1 StrlSchV muss die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden; für die Kenntnisse im Strahlenschutz (z. B. ZFA) gilt das nach § 49 Abs. 3 StrlSchV entsprechend. Tragen Sie das Datum der letzten Aktualisierung je Person ein. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die zuständige Kammer/Behörde.

Source: https://hajto.de/strahlenschutz-aktualisierung  
Last updated: 2026-10-17T16:09:02Z  
English version: https://hajto.de/en/tools/radiation-protection-update-germany.md

## Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Zahnärzte)

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Kurs oder eine anerkannte Fortbildung aktualisiert werden; Nachweis auf Anforderung.

> "Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs"  
> Quelle: [§ 48 StrlSchV – Aktualisierung der Fachkunde](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__48.html), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), gelesen am 17.10.2026

> "Der Nachweis der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen."  
> Quelle: [§ 48 StrlSchV – Aktualisierung der Fachkunde](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__48.html), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), gelesen am 17.10.2026

> "Die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte muss gemäß § 48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden."  
> Quelle: [Überblick: Aktualisierung Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz](https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_strahlenschutz_aktualisierung_fachkunde_kenntnisse.html), Bayerische Landeszahnärztekammer, gelesen am 17.10.2026

## Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (zahnärztliches Personal, z. B. ZFA)

Für die Kenntnisse im Strahlenschutz gilt § 48 StrlSchV entsprechend: Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre.

> "Für die Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz gilt § 48 entsprechend."  
> Quelle: [§ 49 StrlSchV – Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__49.html), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), gelesen am 17.10.2026

> "Die Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärztliches Personal müssen gemäß § 49 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden."  
> Quelle: [Überblick: Aktualisierung Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz](https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_strahlenschutz_aktualisierung_fachkunde_kenntnisse.html), Bayerische Landeszahnärztekammer, gelesen am 17.10.2026

## Häufige Fragen

### Wie oft muss die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert werden?

Mindestens alle fünf Jahre, durch einen von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder eine anerkannte Fortbildung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV). Der Nachweis ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.

### Gilt das auch für ZFA?

Ja, für die Kenntnisse im Strahlenschutz: Nach § 49 Abs. 3 StrlSchV gilt § 48 entsprechend, also ebenfalls mindestens alle fünf Jahre.

### Wie berechnet der Rechner das Datum?

Fünf Jahre nach dem Datum der letzten Aktualisierung laut Bescheinigung. War das der 29. Februar, rechnet der Rechner mit dem 28. Februar. Planen Sie den Kurs vor diesem Datum; maßgeblich ist die zuständige Kammer bzw. Behörde.

Stand der Quellen: 17.10.2026.
