„Professionelle Zahnreinigung“ oder „Parodontale Erhaltungstherapie“?
Oftmals werden wir Zahnärzte von den Patienten gefragt, was denn eine „PZR“ beinhalte bzw. wo die Unterschiede zu der weniger bekannten „parodontalen Erhaltungstherapie“ lägen. Die Abkürzung „PZR“ steht für „Professionelle Zahnreinigung“ (Informationen der Bundeszahnärztekammer).
Professionelle Zahnreinigung
Wenn man sich diesem Begriff vom offenkundigen Wortsinn her nähert, bedeutet Zahnreinigung, dass die Zähne gesäubert, d. h. von Fremdauflagerungen befreit werden. Das Attribut „professionell“ heißt in diesem Zusammenhang, dass diese Reinigung von speziell dafür ausgebildetem Personal mit spezifischem professionellen Instrumentarium durchgeführt wird. In der Sorgfalt und Qualität der Ausführung können dabei große Unterschiede existieren; je nach Qualifikation und Erfahrung der Prophylaxekraft. Auch findet sich eine relativ große Spannbreite beim Zeitaufwand und den Kosten, zu denen eine „PZR“ angeboten wird.
Die entsprechende Leistungsposition in der Gebührenordnung für Privatpatienten (GOZ) beschreibt unspezifisch das Entfernen der klinisch erreichbaren Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.
Laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sollten jedoch weiterführende zusätzliche Maßnahmen angewendet werden:
Nach einer gründlichen Untersuchung der Mundhöhle und des Zahnsystems unter besonderer Berücksichtigung der Mundhygienesituation (Erhebung von Plaque- und Entzündungsindizes), harter und weicher Beläge sowie Blutungen des Zahnfleisches, erfolgt die professionelle Zahnreinigung. Dabei kommen dann Handinstrumente, Schall- und Ultraschallscaler bzw. Pulver-Wasser-Spray (Glycinpulver) zum Einsatz. Anschließend wird mit fluoridhaltiger Paste poliert. Im Rahmen dieser Individualprophylaxe sollen dem Patienten Hinweise zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene gegeben werden.
Das Prophylaxe-Konzept unserer Praxis orientiert sich an der Beschreibung der PZR durch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Der Zeit- und Kostenaufwand für eine Prophylaxesitzung mit PZR orientiert sich dabei an der Anzahl der zu behandelnden Zähne sowie der Ausprägung der Beläge.
Allerdings stellt selbst diese umfangreiche PZR für viele Patienten keine ausreichende dauerhafte Prophylaxemaßnahme dar. Patienten die ein erhöhtes Risiko an einer Parodontitis zu erkranken aufweisen, oder sich bereits einer Parodontitistherapie unterziehen mussten, werden in unserer Praxis der sogenannten „Parodontalen Erhaltungstherapie“ (PET) beziehungsweise der „Unterstützenden Parodontitistherapie“ (UPT) zugeführt. Hierbei werden – zusätzlich zu den von der BZÄK beschriebenen Leistungen – einmal im Jahr ein sehr detaillierter Parodontalstatus (Messung der Taschentiefen mit einem speziellen Computerprogramm) erhoben und ggf. vorhandene pathologisch vertiefte Taschen unterhalb des Zahnfleisches gereinigt. Außerdem erfolgt eine engmaschige Kontrolle mit Röntgenaufnahmen.
Es lässt sich belegen, dass Patienten, die regelmäßig durch die Unterstützende Parodontitistherapie nachgesorgt werden, weniger Zähne verlieren als Patienten, die nicht oder nur unregelmäßig an der UPT teilnehmen. Über 10 Jahre betrachtet verringert sich der Zahnverlust bei Erwachsenen durchschnittlich um 2 Zähne. [1]. Somit ist der Nutzen der UPT bei Erwachsenen offensichtlich.
Dies macht im übrigen auch deutlich, dass eine „Zahnsteinentfernung“, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen maximal einmal im Jahr mit pauschal rund 16 € erstattet wird, keine hinreichend wirksame Prävention von Zahnproblemen ermöglichen kann.
Dr. Jan Hajtó
[1] Eickholz P, Kaltschmitt J, Berbig J, Reitmeir P, Pretzl B. Tooth loss after active periodontal therapy. 1. Patient-related factors for risk, prognosis, and quality of outcome. J ClinPeriodontol 2008;35:165–174.