Röntgen beim Zahnarzt – die Fakten
Es existieren so viele Fragen zum Röntgen beim Zahnarzt:
- „Ist das Röntgen wirklich notwendig?“
- „Wie hoch ist die Strahlenbelastung?“
- „Wie häufig muss ich geröngt werden?“
- „Weshalb benötigen auch Dentalhygienikerinnen Röntgen Aufnahmen?“
Sehr oft stellen wir fest, wie verunsichert unsere Patienten sind und dass große Befürchtungen existieren. In den Medien finden sich sehr viele Fehlinformationen, daher wollen wir mit dieser kurzen Zusammenfassung einen Überblick über die aktuellen wissenschaftlichen Daten liefern.
Die gesetzlichen Regelungen der EU, Großbritannien und USA(ALARA Prinzip) bezüglich zahnärztlicher Röntgenaufnahmen haben alle das selbe Ziel: das Röntgen von Zähnen soll nur durchgeführt werden, wenn es eine rechtfertigende Indikation gibt. Das bedeutet, dass entweder ein klinischer Hinweis oder ausreichende objektive Informationen vorliegen, die darauf hinweisen, dass sich eine Schädigung bereits ausgebildet haben könnte oder die Notwendigkeit einer weiterführenden bildgebenden Diagnostik gegeben ist. Dies bedeutet, dass die Intervalle zwischen den Röntgen-Kontrollen für jeden Patienten je nach Zahnstatus individueller unterschiedlich sind. Patienten zum Beispiel, die mit Kronen, Brücken oder Implantaten versorgt sind, benötigen möglicherweise häufigere Kontrollen (z.B. jährlich) als Patienten mit wenig oder ohne Zahnersatz.
Wie hoch ist die Strahlenbelastung durch das Röntgen der Zähne tatsächlich?
Eine Röntgen Einzelaufnahme erzeugt ungefähr 5 µSv (Mikrosievert).
Zum Vergleich:
- 10 µSv – Ein Tag auf der Erde (Kosmische und Bodenstrahlung)
- 5 µSv – 135g brasilianische Nüsse
- 1 µSv – Rauchen einer Zigarette
- 5 µSv pro Stunde – Flugreise (11,000 Meter Flughöhe)
- 100 µSv – Ein Thoraxröntgen
- 400 µSv – Jährliche Dosis durch Lebensmittel
- 70 µSv pro Jahr – In einem Gebäude leben (Ziegel oder Beton)
- 2.000 µSv – Kopf CT
- 4.000 µSv pro Jahr – Gesamte Strahlenbelastung in Deutschland
- 100.000 µSv – Strahlenbelastung ab der Veränderungen an Blutzellen beobachtet werden
Umfassende Studien wurden hierzu unternommen und belegen, dass der diagnostische Nutzen von Röntgen-Aufnahmen gegenüber den verhältnismäßig geringen Strahlenrisiken bei weiten überwiegt. Strahlenbelastungen addieren sich im Körper und es wurden maximale Obergrenzen für Strahlenexposition pro Jahr festgelegt. In Deutschland wurde festgelegt, dass zusätzlich zu der natürlichen Strahlung eine die maximale jährliche Dosis 1.000 µS nicht überschreiten soll. Das entspricht 200 Einzelaufnahmen vom Zähnen. Generell sollte bei Kindern und Schwangeren weniger geröngt werden.
Warum Röntgen ohne Zahnschmerzen?
Eine andere Frage, die häufig gestellt wird ist weshalb geröngt werden soll, wenn keine Schmerzen da sind?
Mehr als zwei Drittel des Zahnes und der umgebenden Strukturen (Knochen, Weichgewebe und Blutgefäße) liegen unterhalb des Zahnfleischs und sind somit allein durch die visuelle Untersuchung im Mund überhaupt nicht zu beurteilen, sondern können nur auf Röntgenaufnahmen sichtbar gemacht werden. Es ist unmöglich eine beginnende Erkrankung nur dadurch festzustellen, indem man 33% des Zahnes anschaut, insbesondere, wenn eine große Füllung, Kronen oder Brücken diese 33% bedecken.
Mit dem technischen Fortschritt wurden Röntgenfilme inzwischen durch digitale Sensoren ersetzt. Diese können heute feinste Details sichtbar machen bei gleichzeitig reduzierter Strahlenbelastung. Daneben ermöglichen Bildbearbeitungsprogramme am PC Filterung und Bildmanipulationen, die unsere zahnärztlichen diagnostischen Möglichkeiten zusätzlich erweitern.
Demnach kann, auch wenn keine Beschwerden vorliegen, eine einzige Kontrollaufnahme eine reihe wertvoller Informationen liefern, wie:
- Zahnanatomie, Länge der Wurzeln, Zustand des Nerven, Symptomlose Risse oder Frakturen, Nervenverläufe, anatomische Strukturen (z.B. Nasennebenhöhlen).
- Knochenverlauf und Dichte des Knochens um den Zahn herum, chronische Entzündungen, Zysten und Tumoren. Mögliche Kochentaschen oder Defekte (Zähne und Implantate).
- Zustand und Gesundheit des Zahnhalteapparates. Dies ist besonders wichtig für die Dentalhygienikerinnen, da es ihnen ermöglicht, die Zahnprophylaxe-Maßnahmen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse individuelle abzustimmen.
- Kavitäten, Passung von Restaurationen, Randspalten, überstehende Ränder, Fremdkörper, Karies, Sekundärkaries unter bestehenden Füllungen und Kronen.
- Restaurationsmaterialien, Zustand von Wurzelfüllungen.
Diese Informationen versetzen uns in die Lage, Zahnheilkunde nach minimalinvasiven Prinzipien zu praktizieren, indem wir Probleme und Erkrankungen frühzeitig erkennen bevor Schmerzen auftreten können. Das ALARA Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) wird von uns kontinuierlich im Sinne von präventiver Zahnheilkunde angewandt, da es die beste Methode ist, um die Gesundheit unserer Patienten zu bewahren.
Dr. Jan Hajtó