Warum wir ein praxiseigenes Dentallabor betreiben

Unsere Praxis verfügt bereits seit mehr als zehn Jahren über ein eigenes Dentallabor. Das bedeutet, dass die Zahntechniker direkt in unserer Praxis angestellt sind. Jeder Zahnarzt ist berechtigt, ein eigenes Dentallabor als Hilfsbetrieb zu betreiben. Dieses darf dann allerdings ausschließlich für die eigenen Patienten Arbeiten herstellen. Unser Zahntechniker arbeiten dementsprechend ausschließlich für uns. Dies bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die wir inzwischen nicht mehr missen wollen.

Kurze und direkte Kommunikationswege

Zahntechnische Arbeiten müssen nicht verpackt, verschickt und nachverfolgt werden. Sie können nicht auf dem Versandweg verloren gehen oder beschädigt werden. Erklärungen zu Patientenarbeiten können unmittelbar erfolgen. Bei möglichen Rückfragen sind wir jederzeit für unsere Zahntechniker erreichbar und umgekehrt. Wir schicken auch unsere Patienten vor jeder Zahnersatzbehandlung zu unseren Zahntechnikern zur persönlichen Zahnfarbbestimmung. Dies ist viel genauer und zuverlässiger, als wenn der Zahnarzt die Zahnfarbe an einem Farbmuster bestimmt und auf einen Laborauftragszettel aufschreibt. Bei Zähnen ist insbesondere der Grad der Transluzenz für eine natürliche Wirkung entscheidend, und dies kann nur durch direkte Betrachtung erfasst werden. Sollten einmal Änderungen oder Nacharbeiten notwendig werden, so kann das aufgrund der räumlichen Nähe und hohen zeitlichen Verfügbarkeit unserer eigenen Zahntechniker einfach und schnell erfolgen.
Auch organisatorische Abläufe, wie die Erstellung von Kostenvoranschlägen, können maximal effizient erfolgen, da wir dies selbst in der Hand haben.

Schlanke und klare Kommunikation

Wir haben mit unseren Zahntechnikern Standardprotokolle festgelegt, die von beiden Seiten immer eingehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass im Regelfall jeder genau weiß, was er zu tun hat und keine Missverständnisse aufkommen. Da unser Zahntechniker nur für uns arbeiten, müssen Sie nicht die Eigenheiten und Wünsche mehrerer Zahnarztkunden im Überblick behalten, wie das bei einem gewerblichen Zahnlabor der Fall ist. Es muss auf diese Weise dann nicht jeder Patientenfall aufwändig erläutert und besprochen werden. Dadurch bleibt aber Zeit für wichtige Klärungen von Einzelfällen. Dieser bedarf es immer dann, wenn etwas nicht so ist, wie erwartet. Das passiert in der Zahnmedizin relativ häufig, da jede Patientensituation hochgradig individuell und verschiedenartig ist. In solchen Sonderfällen ist es unabdingbar, dass das Dentallabor Rücksprache mit dem behandelnden Zahnarzt hält und man den Fall gemeinsam bespricht. Denn letztendlich ist der Zahnarzt der Auftraggeber und haftet dem Patientengegenüber für die eingesetzte Arbeit. Wenn ein Zahntechniker ohne weitere Rückversicherung durch den Zahnarzt irgendeine Möglichkeit wählt, um mit einer speziellen Situation umzugehen, so besteht immer die Gefahr, dass der Zahnarzt aus eigenen Gründen vielleicht eine andere bessere Möglichkeit vorgezogen hätte und die Arbeit am Ende nicht optimal ist.

Unser Praxislabor

Hohe Flexibilität in der Terminierung

Mit eigenen Zahntechnikern lassen sich auch spezielle Patientenwünsche wesentlich einfacher realisieren. So haben unsere Techniker auch schon mal über Nacht für aus dem Ausland angereiste Patienten Zahnkronen ermöglicht oder über das Wochenende besonders eilige und nicht anders terminierbare Fälle fertiggestellt. Bestimmten Patientenfällen kann auch Vorrang eingeräumt werden. Es muss dabei keine Rücksicht auf Aufträge anderer Zahnarztkunden genommen werden, wie das in gewerblichen Dentallabors häufig der Fall ist. Da wir in unserer Praxis drei Zahntechniker beschäftigen, können auch große Arbeiten innerhalb kurzer Zeit aber dennoch in hoher Qualität angefertigt werden, indem sich zwei Zahntechniker die Arbeit teilen.
Auch die allgemeine Terminanmeldung und Terminkoordination mit dem Dentallabor kann durch unsere Praxismitarbeiter unmittelbar und zuverlässig erfolgen. Durch regelmäßigen Abgleich der Kalender der Anmeldungen im Dentallabor und des Praxis-Terminbuches kann die Auslastung der Zahntechniker im Blick behalten werden, und durch das Dentallabor verursachte Terminverschiebungen können minimiert werden.

Angemessene und transparente Kosten

Laut Gesetz darf ein Dentallabor in der Praxis nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnen. Diese werden betriebswirtschaftlich nach der Zeitaufwand und einem Kostenminutensatz auf Basis der BEB kalkuliert. Die BEB ist ein offizielles Verzeichnis für zahntechnische Leistungen zur Abrechnung bei Privatleistungen. Das Dentallabor in der Praxis muss natürlich seine Kosten decken und die Kalkulation beinhaltet auch einen Risikozuschlag für hochästhetische Arbeiten, die mehrere Einproben und Korrekturen erfordern, oder für Neuanfertigungen. Auch ein kalkulatorischer Unternehmerlohn ist wie in jedem Betrieb in der BEB-Zahntechnik enthalten, jedoch betreiben wir unser Dentallabor nicht in erster Linie aus einer Gewinnerzielungsabsicht, sondern der zahlreichen hier aufgezählten Vorteile willen, die uns die Nähe und der direkte Service am Patienten bietet.

Hohe Qualität

Diese erreichen wir zum Einen durch eine fachliche Fokussierung auf bestimmte Bereiche der Zahntechnik. Dies sind in unserem Fall zahn-und implantat-getragene vollkeramische Kronen und Brücken, sowie adhäsive Vollkeramik, wie Veneers, Inlays, Teilkronen und Keramikaufbauten. Zusätzlich haben wir einen Schwerpunkt in der Herstellung von digital modellierten und CAD-CAM-gefertigten Aufbissschienen. Dagegen muss ein gewerbliches Dentallabor in der Regel die gesamte Palette der Zahntechnik anbieten: von der Kunststoffreparatur über den Metallguss, Klammerprothesen bis hin zu festsitzenden und herausnehmbarem Zahnersatz. Für diejenigen Arbeiten, die wir nicht selbst anfertigen, arbeiten wir mit spezialisierten Dentallabors zusammen. Dies sind insbesondere herausnehmbare Prothesen, z.B. auf Teleskopen oder auf implantatgestützten Stegen aus Titan. Zum anderen unterliegt unser eigenes Dentallabor aufgrund der Nähe in den gleichen Räumen natürlich einer direkten Qualitätskontrolle in allen Arbeitsschritten. Sollten einmal in Abweichungen von den Qualitätsvorgaben festgestellt werden, so kann unmittelbar reagiert und gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Auch umgekehrt kann ein Zahntechniker, wenn er Probleme in den vom Zahnarzt abgelieferten Unterlagen feststellt, wie z.B. kleine Fehler in der Abformung (was durchaus mal vorkommen kann) sofort mit dem Zahnarzt Rücksprache halten und das weitere Vorgehen abstimmen.
Schließlich kommt noch sehr wichtiger ein Aspekt hinzu: Der Schwerpunkt unserer Praxis liegt im Bereich ästhetisch anspruchsvoller Versorgungen. Solche Arbeiten erfordern es, dass der Zahntechniker nicht nur auf Gipsmodellen arbeitet, sondern seine Arbeiten auch direkt am Patienten beurteilen kann. Häufig auch mit dem Zahnarzt gemeinsam. Ein Praxislabor, das sich in den Praxisräumen befindet, bietet den Zahntechnikern diese Möglichkeit am besten.

Einfachere Kulanzregelungen

Wir können leider keine Zähne nachwachsen lassen. Zahnersatz ist und bleibt nun mal von Menschenhand hergestellter „Ersatz“. Auch wenn heute sehr natürlicher Zahnersatz aus hochwertigen Materialien möglich ist, so kann dennoch im Laufe der Jahre auch mal etwas passieren. In solchen Fällen ist es für einen Zahnarzt