Ausfallhonorar-Rechner: was Terminausfälle Ihre Praxis kosten

Rechnen Sie aus, wie viel Umsatz Ihrer Praxis durch nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine verloren geht, pro Woche, Monat und Jahr. Darunter steht, was Gesetz und Gerichte zum Ausfallhonorar sagen, jeweils mit Quelle.

Stand: 28.10.2026 · Ausfallhonorar beim Zahnarzt: die Rechtslage

Ihre Terminausfälle

Nicht wahrgenommene oder zu kurzfristig abgesagte Termine, als Durchschnitt.

Durchschnitt, z. B. aus Ihrer Praxissoftware

Gelesen als: 0 % · Anteil der ausgefallenen Zeit, den Sie mit anderen Patienten füllen. Leer = 0 %.

Ihr Umsatz

Ihr eigener Wert, z. B. Honorarumsatz ÷ Behandlungsstunden. Mit dem Stundensatz-Rechner berechnen

Ohne Urlaub, Feiertage und Fortbildung

Optional: Wirkung einer Maßnahme

Zum Beispiel Terminerinnerungen. Tragen Sie Ihre eigene Annahme ein; der Rechner gibt keinen Wert vor.

Leer = 0 €

Ergebnis

Tragen Sie ausgefallene Termine pro Woche, die Termindauer, den Umsatz pro Stunde und die Arbeitswochen ein.

Tragen Sie ausgefallene Termine pro Woche, die Termindauer, den Umsatz pro Stunde und die Arbeitswochen ein.

Rechenhilfe und Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Rechner rechnet ausschließlich mit Ihren Eingaben. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden weder an unseren Server gesendet noch gespeichert.

Was der Rechner ausrechnet

Der Rechner multipliziert die pro Woche ausgefallenen Termine mit ihrer durchschnittlichen Dauer und zieht den Anteil ab, den Sie kurzfristig mit anderen Patienten füllen. Die übrigen Minuten bewertet er mit Ihrem Umsatz pro Behandlungsstunde. Das Ergebnis ist der Umsatz, der Ihrer Praxis pro Woche, pro Monat (Jahresdurchschnitt) und pro Jahr verloren geht.

Als Umsatz pro Stunde tragen Sie Ihren eigenen Wert ein, zum Beispiel den Honorarumsatz geteilt durch die Behandlungsstunden aus Ihrer Buchhaltung. Haben Sie unseren Stundensatz-Rechner genutzt, können Sie dessen Ergebnis übernehmen: Der Link dort öffnet diese Seite mit dem eingetragenen Wert. Euro-Ergebnisse sind kaufmännisch auf volle Cent gerundet, Minuten exakt, so dass Sie jede Zeile nachrechnen können.

Umsatz ist nicht Gewinn: Material- oder Laborkosten, die durch den Ausfall entfallen, zieht der Rechner nicht ab. Wenn Sie ein Ausfallhonorar verlangen, müssen Sie sich solche Ersparnisse und anderweitigen Verdienst in der frei gewordenen Zeit nach dem Gesetz anrechnen lassen (siehe unten).

Optional: die Wirkung einer Maßnahme

Planen Sie eine Maßnahme, etwa Terminerinnerungen, tragen Sie ein, um wie viel Prozent sie die Ausfälle nach Ihrer Einschätzung senkt und was sie im Jahr kostet. Der Rechner zeigt dann den vermeidbaren Verlust und das Ergebnis nach Abzug der Kosten. Einen Prozentwert geben wir nicht vor: Für deutsche Zahnarztpraxen haben wir keine amtliche oder begutachtete Quelle gefunden, die einen solchen Wert belegt. Messen Sie Ihre eigene Ausfallquote vorher und nachher.

Die Formeln

Ausgefallene Behandlungszeit pro Woche
= ausgefallene Termine pro Woche × durchschnittliche Termindauer in Minuten
Davon nicht neu vergeben
= ausgefallene Zeit × (100 % − Anteil, den Sie kurzfristig neu vergeben)
Umsatzverlust pro Woche
= nicht neu vergebene Minuten × Umsatz pro Stunde ÷ 60
Umsatzverlust pro Jahr
= nicht neu vergebene Minuten pro Woche × Arbeitswochen × Umsatz pro Stunde ÷ 60
Pro Monat
= Umsatzverlust pro Jahr ÷ 12
Vermeidbarer Verlust (optional)
= Umsatzverlust pro Jahr × Ihre angenommene Senkung der Ausfälle in %
Nach Kosten der Maßnahme (optional)
= vermeidbarer Verlust − jährliche Kosten der Maßnahme

Ausfallhonorar beim Zahnarzt: die Rechtslage

Hier steht, was Gesetz und veröffentlichte Urteile sagen, jeweils mit Quellen. Das ist keine Rechtsberatung. Bevor Sie eine Vereinbarung einführen oder ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, fragen Sie Ihre Zahnärztekammer, Ihre KZV oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Medizinrecht.

Die Grundlage: § 615 BGB

Ist der Patient im Annahmeverzug, kann die Praxis nach § 615 Satz 1 BGB die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne die Behandlung nachholen zu müssen. Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass § 615 BGB über § 630b BGB auch für Behandlungsverträge gilt (Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21).

Quellen: § 615 BGB; § 630b BGB; BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); KZV Berlin, Ausfallhonorar

Der BGH-Fall betraf keine Zahnarztpraxis, sondern eine Praxis für Ergotherapie mit einer Ausfallpauschale von 25 Euro je Termin, und die Klage scheiterte: Nach der an diesem Tag geltenden Coronaschutzverordnung hätte die Praxis die Kinder nicht behandeln dürfen. Kann die Praxis selbst nicht leisten, gerät der Patient nicht in Annahmeverzug (§ 297 BGB).

Quellen: § 297 BGB; BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; IWW, zu BGH III ZR 78/21 (2022)

Nach § 615 Satz 2 BGB muss sich die Praxis anrechnen lassen, was sie durch den Ausfall erspart und was sie in der frei gewordenen Zeit anderweitig verdient oder böswillig nicht verdient.

Quellen: § 615 BGB; AG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017, 411 C 3/17; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); zm (BZÄK/KZBV), zu AG Bielefeld (2018)

Bestellpraxis: Der Termin muss exklusiv sein

Ohne weiteres Angebot der Praxis gerät der Patient nur in Annahmeverzug, wenn der Termin eine „kalendermäßige Bestimmung“ ist (§ 296 BGB). Ob das so ist, hängt laut BGH vom Einzelfall ab; eine schematische Betrachtung verbiete sich. Maßgeblich seien die Interessen beider Seiten, wie die Praxis ihre Termine vergibt und ob der Patient das erkennen konnte.

Quellen: § 296 BGB; BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; AG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017, 411 C 3/17; KZV Berlin, Ausfallhonorar; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); zm (BZÄK/KZBV), „Was tun bei No Shows?“ (2023)

Im BGH-Fall vergab die Praxis Exklusivtermine statt Mehrfachtermine, und der unterschriebene Hinweis auf die 24-Stunden-Absagefrist und die Ausfallpauschale machte deutlich, dass die Zeit nur für diesen Patienten reserviert war. Auch das AG Bielefeld (Urteil vom 10. Februar 2017, 411 C 3/17) stellte bei einer reinen Bestellpraxis auf die exklusive Terminvereinbarung ab.

Quellen: § 296 BGB; BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; AG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017, 411 C 3/17; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); Ärztekammer Nordrhein, Rheinisches Ärzteblatt 2/2026; KZV Berlin, Ausfallhonorar; zm (BZÄK/KZBV), „Was tun bei No Shows?“ (2023)

Werden Patienten trotz Termin in der Reihenfolge ihres Erscheinens behandelt oder Termine mehrfach vergeben, spricht das nach diesen Maßstäben gegen einen Anspruch.

Quellen: § 296 BGB; BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; AG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017, 411 C 3/17; KZV Berlin, Ausfallhonorar; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); zm (BZÄK/KZBV), „Was tun bei No Shows?“ (2023)

Eine Terminabsage ist keine Kündigung

Patienten können den Behandlungsvertrag jederzeit kündigen (§ 627 BGB); danach kann kein Annahmeverzug mehr eintreten. Wer nur einen Termin absagt und die Behandlung fortsetzen will, hat laut BGH aber nicht gekündigt.

Quellen: § 627 BGB; BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; zm (BZÄK/KZBV), „Was tun bei No Shows?“ (2023)

Gesetzlich versicherte Patienten

Das Ausfallhonorar schuldet der Patient selbst, auch wenn er gesetzlich versichert ist. Die Krankenkasse zahlt nur für Behandlungen, die tatsächlich stattgefunden haben; das vergebliche Warten auf einen bestellten Kassenpatienten ist keine Kassenleistung. Über die Kasse lässt es sich deshalb nicht abrechnen.

Quellen: BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; Ärztekammer Nordrhein, Rheinisches Ärzteblatt 2/2026; zm (BZÄK/KZBV), „Was tun bei No Shows?“ (2023); Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); zm (BZÄK/KZBV), „Termin abgesagt. Und jetzt?“ (2016)

Ältere Urteile sahen das teils anders: Das AG Tettnang (1999) hielt § 615 BGB bei Kassenpatienten laut Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nicht für anwendbar. Der BGH hat die Frage 2022 entschieden.

Quellen: BGH, Urteil vom 12.05.2022, III ZR 78/21; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015)

Die Alternative: Schadensersatz, aber mit Nachweis

Manche Gerichte prüfen stattdessen Schadensersatz, weil eine zu späte Absage eine Nebenpflicht verletzt (§ 280 BGB). Dann muss die Praxis konkret darlegen, dass sie bei rechtzeitiger Absage einen anderen Patienten behandelt hätte, der ihr sonst entgangen ist (§ 252 BGB). Daran scheiterte ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg vor dem OLG Stuttgart (Urteil vom 17. April 2007, 1 U 154/06), obwohl der Patient nur vier Stunden vorher abgesagt hatte.

Quellen: § 280 BGB; § 252 BGB; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2007, 1 U 154/06 (Volltext bei ra-kotz.de); KZV Berlin, Ausfallhonorar; Ärztekammer Nordrhein, Rheinisches Ärzteblatt 2/2026

Gerichte urteilen unterschiedlich

Was eine Vereinbarung enthalten sollte

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?

Eine feste Grenze nennt das Gesetz nicht, und die Gerichte setzen unterschiedlich an. Nach § 615 BGB ist es die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was die Praxis erspart oder anderweitig verdient; eine Pauschale als Schadensersatz darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Belegen lässt sich der Ausfall am besten mit einer nachvollziehbaren Kalkulation Ihrer Praxisstunde; im Bielefelder Fall legte das Gericht den von der Praxis angegebenen Wert zugrunde, weil die Patientin dazu nichts vortrug.

Quellen: § 615 BGB; § 309 Nr. 5 BGB; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2007, 1 U 154/06 (Volltext bei ra-kotz.de); AG Bielefeld, Urteil vom 10.02.2017, 411 C 3/17; Ärztekammer Nordrhein, Rheinisches Ärzteblatt 2/2026; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Merkblatt Ausfallhonorar (2015); zm (BZÄK/KZBV), zu AG Bielefeld (2018)

Ausfälle vermeiden

Erinnern
Eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Anruf ein bis zwei Tage vor dem Termin, mit einem einfachen Weg zur Absage. Welche Einwilligung Sie für Erinnerungen brauchen, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Ob und wie stark Erinnerungen Ihre Ausfälle senken, zeigen Ihre eigenen Zahlen; Ihre Annahme können Sie oben im Rechner eintragen.
Termine schriftlich bestätigen
Eine schriftliche Terminbestätigung mit Absagefrist und dem Hinweis, dass die Zeit für den Patienten reserviert ist. Sie ist zugleich die Grundlage für eine Vereinbarung zum Ausfallhonorar (siehe oben).
Frühe Absagen leicht machen
Ein rechtzeitig abgesagter Termin lässt sich neu vergeben. Eine Liste von Patienten, die kurzfristig kommen können, hilft beim Nachbesetzen. Online-Buchung mit Absage-Link funktioniert rund um die Uhr.
Lange Termine
Bei langen oder vorbereiteten Terminen, etwa chirurgischen Eingriffen, verschafft eine zweite Bestätigung einige Tage vorher Zeit zum Umplanen.
Telefonisch erreichbar sein
Wer telefonisch absagen will und niemanden erreicht, sagt womöglich zu spät oder gar nicht ab; wer buchen will, ruft vielleicht bei einer anderen Praxis an. Möglich sind feste Telefonzeiten mit genug Personal, ein Rückrufservice, Online-Buchung oder ein KI-Telefonassistent. Solche Assistenten, etwa Milo, den Dr. Jan Hajtó in seiner Praxis einsetzt, nehmen Anrufe an und vereinbaren Termine. (dialmilo.com)

Häufige Fragen

Darf ich als Zahnarzt ein Ausfallhonorar verlangen?

Unter Umständen ja. Grundlage ist § 615 BGB; der Bundesgerichtshof hat 2022 bestätigt, dass die Vorschrift für Behandlungsverträge gilt. Vor allem muss der Termin exklusiv für den Patienten reserviert gewesen sein, und der Patient muss das erkannt haben können. Die Gerichte urteilen im Einzelfall unterschiedlich; eine klare schriftliche Vereinbarung vorab hilft. Keine Rechtsberatung.

Kann ich das Ausfallhonorar bei Kassenpatienten über die Krankenkasse abrechnen?

Nein. Das vergebliche Warten auf einen bestellten Kassenpatienten unterliegt laut Bundesgerichtshof nicht der Vergütungspflicht der Krankenkasse. Der Patient schuldet das Ausfallhonorar selbst.

Wie lange vorher müssen Patienten absagen?

In Vereinbarungen und Urteilen sind 24 Stunden am häufigsten; 48 Stunden haben Gerichte teils für zulässig gehalten.

Zeigt der Rechner Umsatz oder Gewinn?

Umsatz. Kosten, die durch den Ausfall entfallen, zieht er nicht ab. Verlangen Sie ein Ausfallhonorar, müssen Sie sich solche Ersparnisse und den Verdienst mit anderen Patienten in der frei gewordenen Zeit anrechnen lassen.

Wie stark senken Erinnerungen die Ausfälle?

Dazu nennen wir keine Zahl: Für deutsche Zahnarztpraxen haben wir keine amtliche oder begutachtete Quelle gefunden, die einen Wert belegt. Tragen Sie Ihre eigene Annahme ein oder messen Sie Ihre Ausfallquote vor und nach der Einführung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; nichts wird an unseren Server gesendet oder gespeichert. Ein aus dem Stundensatz-Rechner übernommener Wert steht im Link hinter dem „#“, und diesen Teil senden Browser nicht an den Server.

Quellen

Alle Quellen geprüft am 28.10.2026. Jede Aussage oben stützt sich auf den Gesetzes- oder Urteilstext und mindestens eine weitere Quelle.

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Stand: 28.10.2026 · Rechenhilfe und Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Rechner rechnet ausschließlich mit Ihren Eingaben. · Herausgeber: Munich Dental Academy