Strahlenschutz-Aktualisierung: Fristen

Nach § 48 Abs. 1 StrlSchV muss die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden; für die Kenntnisse im Strahlenschutz (z. B. ZFA) gilt das nach § 49 Abs. 3 StrlSchV entsprechend. Tragen Sie das Datum der letzten Aktualisierung je Person ein.

Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die zuständige Kammer/Behörde. Stand der Quellen: 17.10.2026.

Personen in der Praxis

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    Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Zahnärzte)

    „Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs“

    Rechtsgrundlage: § 48 StrlSchV – Aktualisierung der Fachkunde

    Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (zahnärztliches Personal, z. B. ZFA)

    „Für die Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz gilt § 48 entsprechend.“

    Rechtsgrundlage: § 49 StrlSchV – Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen

    Häufige Fragen

    Wie oft muss die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert werden?

    Mindestens alle fünf Jahre, durch einen von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder eine anerkannte Fortbildung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV). Der Nachweis ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.

    Gilt das auch für ZFA?

    Ja, für die Kenntnisse im Strahlenschutz: Nach § 49 Abs. 3 StrlSchV gilt § 48 entsprechend, also ebenfalls mindestens alle fünf Jahre.

    Wie berechnet der Rechner das Datum?

    Fünf Jahre nach dem Datum der letzten Aktualisierung laut Bescheinigung. War das der 29. Februar, rechnet der Rechner mit dem 28. Februar. Planen Sie den Kurs vor diesem Datum; maßgeblich ist die zuständige Kammer bzw. Behörde.

    Stand der Quellen: 17.10.2026. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die zuständige Kammer/Behörde. · Herausgeber: Munich Dental Academy