Woher die Vergleichswerte stammen
Hauptvergleich ist die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich des Statistischen Bundesamts (Destatis), Berichtsjahr 2024, veröffentlicht am 23.07.2026. Sie beruht auf einer repräsentativen Stichprobe bei höchstens 7 % der Praxen, die auf alle Praxen hochgerechnet wird, und wird seit 2021 jährlich erhoben. Die Werte sind Durchschnitte je Praxis, für alle Zahnarztpraxen und für vier Größenklassen nach Einnahmen; Anteile in % der Einnahmen.
Zweiter Vergleich ist das KZBV Jahrbuch 2025 (Betriebsjahr 2023) auf Grundlage des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) des Zi. Es weist Werte je Praxisinhaber aus, getrennt nach alten und neuen Bundesländern. Die Kostenstruktur steht dort in % der Betriebsausgaben, nicht der Einnahmen.
Was die Zahlen bedeuten
Einnahmen minus Aufwendungen nennt Destatis Reinertrag. Er ist nach Destatis nicht mit dem Gewinn oder dem Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzte gleichzusetzen; zum Beispiel sind Alters- und Krankenversicherung der Inhaber nicht abgezogen. Der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis lag 2024 bei 305.000 €, der Median bei 217.000 €. Die Hälfte aller Praxen liegt unter dem Median.
Der Einnahmen-Überschuss der KZBV ist das Einkommen vor Steuern je Inhaber aus der steuerlichen Einnahmen-Überschussrechnung: 2023 im Mittel 214.700 €, im Median 180.300 €.
Welche Zahlen Sie eintragen
Nehmen Sie die Zahlen aus der EÜR oder dem Jahresabschluss des letzten Jahres. Einnahmen sind alle Einnahmen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit (Kassen- und Privatabrechnung, sonstige zahnärztliche Tätigkeit). Personalaufwendungen im Sinne von Destatis sind Bruttoentgelte, Sozialaufwendungen des Arbeitgebers und Honorare für gelegentliche Assistenz und Praxisvertretung. Nur die Einnahmen sind Pflicht; alle anderen Felder sind optional, und ein Anteil erscheint nur für die Zahlen, die Sie eintragen.
Destatis und KZBV grenzen einiges unterschiedlich ab. Destatis weist die Miete für Praxisräume und Heizung, Strom, Gas, Wasser getrennt aus; die Raumkosten der KZBV enthalten Energie und die anteiligen Hauskosten bei Praxisräumen im Eigentum. Für den KZBV-Vergleich addiert der Rechner Ihre Miete und Energie und zeigt diese Zeile an.
Grenzen des Vergleichs
Die Vergleichswerte sind Durchschnitte über sehr unterschiedliche Praxen: Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ, Kieferorthopädie und Oralchirurgie eingeschlossen. Eine Quote über oder unter dem Durchschnitt ist für sich weder gut noch schlecht. Die Größenklasse richtet sich nur nach Ihren Einnahmen. Für Entscheidungen sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
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Quellen
- Statistischer Bericht – Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, 2024 (EVAS 52571, Artikelnummer 2020161247005) (Statistisches Bundesamt (Destatis)) · Tabellen 52571-02, 52571-03, 52571-12, 52571-13 (Zahnarztpraxen)
- Pressemitteilung Nr. 262 vom 23. Juli 2026: Arztpraxen 2024: Einnahmen stiegen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als Aufwendungen (Statistisches Bundesamt (Destatis)) · Zweitquelle für Einnahmen, Aufwendungen, Reinertrag, Median und tätige Personen
- Einnahmen übersteigen erstmals wieder Aufwendungen (23.07.2026) (zm – Zahnärztliche Mitteilungen (zm-online.de)) · unabhängiger Bericht über dieselben Zahlen
- KZBV Jahrbuch 2025, Kapitel 5 Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen (Auszug S. 116–121, 130, 131) (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)) · Tab. 5.3 (S. 118), Abb. 5.4 (S. 119), Tab. 5.15 (S. 130)
Jede Zahl wurde aus diesen Tabellen übernommen und wird per Skript gegen die Originalquelle geprüft; Werte, die Destatis nicht veröffentlicht oder als eingeschränkt aussagefähig kennzeichnet, sind weggelassen.