Approbation in Deutschland: Wegweiser für ausländische Zahnärzte

Beantworten Sie wenige Fragen und Sie sehen Ihren Weg zur Approbation: Schritte, Unterlagen, Sprachanforderung, zuständige Behörde mit amtlichem Link, wer die Fachsprachprüfung abnimmt und die Rechtsgrundlage mit wörtlichem Zitat. Jede Angabe stammt aus einer amtlichen Quelle.

Herausgeber: Munich Dental Academy · Stand: 18.10.2026. Alle Quellen wurden an diesem Tag abgerufen; jedes Land zeigt sein eigenes Prüfdatum.

Schritt 1: Wo haben Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung abgeschlossen?

Ihr Weg

Beantworten Sie die Fragen oben, dann erscheint hier Ihr Ergebnis.

So funktioniert die Approbation mit ausländischem Abschluss

Wer in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten will, braucht die Approbation. Sie wird bei der zuständigen Behörde eines Bundeslandes beantragt. Welcher Weg gilt, hängt davon ab, wo Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Abschlüsse aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, die in Anhang V Nummer 5.3.2 der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt und nach dem dort genannten Stichtag ausgestellt sind, werden automatisch anerkannt: Es gibt keine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung, einen Antrag müssen Sie trotzdem stellen. Bei Anträgen bis 31.10.2026 fällt die Entscheidung spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 86 ZApprO). Andere Ausbildungen aus EU, EWR oder Schweiz und ein Drittstaatsdiplom, das ein anderer EU/EWR-Staat oder die Schweiz bereits anerkannt hat, durchlaufen eine Gleichwertigkeitsprüfung. Berufserfahrung und formell anerkanntes lebenslanges Lernen können Unterschiede ausgleichen; sonst folgt eine Eignungsprüfung zu den festgestellten Unterschieden. Ab 01.11.2026 regelt § 12a ZHG n. F. diese Wege statt § 2.

Für Abschlüsse aus Drittstaaten ändert sich das Recht am 1. November 2026 (Gesetz vom 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 225). Anträge bis 31.10.2026 laufen nach bisherigem Recht: Die Behörde prüft anhand der Unterlagen, ob Ihre Ausbildung gleichwertig ist; bei wesentlichen Unterschieden legen Sie eine Kenntnisprüfung über den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung ab. Bei Anträgen ab 01.11.2026 ist die Kenntnisprüfung der Regelfall. Eine Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es nur, wenn Sie sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung wählen; die Wahl bindet für das ganze Verfahren, und bei wesentlichen Unterschieden folgt trotzdem die Kenntnisprüfung. Neu ist auch die Zuständigkeit: Wer in Deutschland wohnt, wendet sich an das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, wer im Ausland wohnt, an das Land, in dem er arbeiten will. Bis 31.10.2026 ist es das Land, in dem der Beruf ausgeübt werden soll.

Auf jedem Weg müssen Sie die Deutschkenntnisse nachweisen, die für die Berufsausübung erforderlich sind. Ein Niveau steht nicht im Gesetz; in der Verwaltungspraxis der Länder sind es allgemein B2 und eine Fachsprachprüfung, die sich am Niveau C1 orientiert und meist von der Landeszahnärztekammer abgenommen wird. Mit einem Drittstaatsabschluss kann während des Approbationsverfahrens eine befristete Berufserlaubnis nach § 13 ZHG beantragt werden, insgesamt höchstens zwei Jahre.

Der Wegweiser oben zeigt für Ihre Situation die Schritte, die Unterlagen, die Sprachanforderung, die zuständige Behörde mit ihrer amtlichen Seite, wer die Fachsprachprüfung abnimmt, und die Rechtsgrundlage mit wörtlichem Zitat. Jedes Land zeigt, wann es geprüft wurde und ob zwei Quellen (verifiziert), eine Quelle (teilweise) oder keine Quelle (nicht verifiziert) die Angaben stützen. Eine Gebühr nennen wir nur, wenn zwei Quellen denselben Betrag angeben. Nicht abgedeckt sind Visum und Aufenthaltsrecht, tatsächliche Bearbeitungszeiten und Befreiungen von der Fachsprachprüfung; darüber entscheidet die Behörde.

Alle 16 Länder im Überblick

Die Angaben zu Behörde und Fachsprachprüfung wurden für Abschlüsse aus Drittstaaten geprüft (Bundesportal, Suche „Drittstaat“). Für Abschlüsse aus EU/EWR/Schweiz bestätigen Sie die zuständige Stelle bitte bei der Behörde.

Baden-Württembergverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 – Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Anmeldung: Anmeldung durch das Regierungspräsidium, sobald der Antrag vollständig ist.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (5)

Gebühr der Fachsprachprüfung

450 € (Stand 01/2026)

Belege (wörtliche Zitate) (2)

Hinweise

  • Die Zahnmedizin-Seite des Regierungspräsidiums nennt 'Sprachprüfung bei der Ärztekammer'; FAQ und LZK BW nennen die Landeszahnärztekammer. Wir folgen FAQ und Kammer.
    Belege (wörtliche Zitate) (1)
Bayernverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Regierung von Oberbayern – ZAABY (Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern)

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Für Ausbildung außerhalb EU/EWR/Schweiz von der Regierung von Oberbayern selbst belegt; für Abschlüsse aus EU/EWR/Schweiz nennt das Bundesportal (Anerkennungs-Finder, EU-Abschluss) dieselbe Stelle.
Belege (wörtliche Zitate) (1)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Bayerische Landeszahnärztekammer (Durchführung durch die eazf GmbH)

Bayerische Landeszahnärztekammer (Durchführung durch die eazf GmbH)

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Bayerische Landeszahnärztekammer (Durchführung durch die eazf GmbH)

Berlinverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Berlin

Zahnärztekammer Berlin

Anmeldung: Anmeldung bei der Kammer erst nach Antrag beim LAGeSo.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

450 € (Stand 17.03.2026)

Belege (wörtliche Zitate) (2)
Brandenburgverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat G1

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Landeszahnärztekammer Brandenburg

Landeszahnärztekammer Brandenburg

Anmeldung: Anmeldung mit Formular über das LAVG.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

470 € (Stand 17.03.2026)

Belege (wörtliche Zitate) (2)
Bremenverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Bremen

Zahnärztekammer Bremen

Anmeldung: Anmeldung durch die Senatorin nach dem Approbationsantrag.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Bremen

Hamburgverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Sozialbehörde – Amt für Gesundheit (Landesprüfungsamt)

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Hamburg

Zahnärztekammer Hamburg

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Hamburg

Hessenverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV.2

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Landeszahnärztekammer Hessen

Landeszahnärztekammer Hessen

Anmeldung: Teilnahme setzt einen Approbations-/Erlaubnisantrag beim HLfGP voraus.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

Hessen verlangt das B2-Zertifikat schon bei Antragstellung.
Belege (wörtliche Zitate) (1)
verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Landeszahnärztekammer Hessen

Mecklenburg-Vorpommernverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Landesprüfungsamt für Heilberufe

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)
  • Die Landesregierung hat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung von Fachsprachprüfungen übertragen.Quelle: Fachsprachenprüfung (Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)
  • Information zur FachsprachenprüfungQuelle: Ausländische Bildungsabschlüsse (Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS))

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

C1 nur im Bundesportal belegt; keine Landesquelle nennt C1.
teilweise verifiziert (eine Quelle)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsenverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Abteilung 1

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)

Anmeldung: Keine eigene Anmeldung; NiZzA meldet nach Zahlung des Kostenvorschusses an.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)

Hinweise

Nordrhein-Westfalenverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG)

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Nordrhein oder Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (je nach Kammerbereich)

Zahnärztekammer Nordrhein oder Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (je nach Kammerbereich)

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Nordrhein oder Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (je nach Kammerbereich)

Rheinland-Pfalzverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Dienstort Koblenz

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Anmeldung: Antrag beim LSJV zuerst; Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und Online-Antrag bei der Kammer.

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Sprachanforderung

  • Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz: Bei der Antragstellung ist durch ein Zertifikat einer Sprachschule nachzuweisen, dass die zur Prüfungsdurchführung erforderlichen Sprachkenntnisse auf C1-Niveau vorliegen.
    Belege (wörtliche Zitate) (1)
  • Bundesportal „Anerkennung in Deutschland“: Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2; meistens zusätzlich eine Fachsprachenprüfung auf dem Sprachniveau C1.
    Belege (wörtliche Zitate) (2)

Bitte vor der Anmeldung bei der Kammer bestätigen lassen

Quellen widersprechen sich

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Hinweise

  • Vor einer Antragstellung aus dem Ausland verlangt das LSJV eine Beratung durch die ZSBA.
    Belege (wörtliche Zitate) (1)
    • Vor der Antragstellung aus dem Ausland ist eine Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zwingend erforderlich.Quelle: Approbationen für akademische Heilberufe (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV))
Saarlandteilweise verifiziert (eine Quelle)
Angaben für dieses Land:teilweise verifiziert (eine Quelle)Stand:

Zuständige Behörde

Landesamt für Soziales – Zentralstelle und Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (Referat E2)

Quelle: Anerkennung in Deutschland – Portal der Bundesregierung (BIBB im Auftrag des BMBFSFJ)

teilweise verifiziert (eine Quelle)

Nur eine Quelle: das Bundesportal „Anerkennung in Deutschland“.

Belege (wörtliche Zitate) (1)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: bitte bei der Approbationsbehörde erfragen

Quelle: Anerkennung in Deutschland – Portal der Bundesregierung (BIBB im Auftrag des BMBFSFJ)

nicht verifiziert

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

Nur Bundesportal.
teilweise verifiziert (eine Quelle)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Anerkennung in Deutschland – Portal der Bundesregierung (BIBB im Auftrag des BMBFSFJ)

Sachsenverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Landesdirektion Sachsen

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Landeszahnärztekammer Sachsen

Landeszahnärztekammer Sachsen

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Landeszahnärztekammer Sachsen

Sachsen-Anhaltverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)
  • Dafür ist ein Fachsprachentest, durchzuführen bei der zuständigen Heilberufekammer, erforderlich.Quelle: Studium im Ausland (Berufserlaubnisse und Approbationen) (Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe)
  • wenn die Prüfungsgebühr laut Kostenordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt fristgerecht eingegangen ist.Quelle: Fachsprachprüfung (Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holsteinverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB), Sachgebiet 50 – Akademische Gesundheitsberufe, Kiel

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)

Seit 01.01.2026 ist das SHIBB zuständig. Manche Seiten nennen noch die frühere Stelle (Landesamt in Neumünster).

Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (4)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Hinweise

Thüringenverifiziert (zwei Quellen)
Angaben für dieses Land:verifiziert (zwei Quellen)Stand:

Zuständige Behörde

Thüringer Landesverwaltungsamt

Amtliche Seite

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Fachsprachprüfung

Prüfung durch: Landeszahnärztekammer Thüringen

Landeszahnärztekammer Thüringen

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (2)

Sprachanforderung

Allgemeine Deutschkenntnisse: B2 · Fachsprache: C1

verifiziert (zwei Quellen)
Belege (wörtliche Zitate) (3)

Gebühr der Fachsprachprüfung

Gebühr: bitte bei der zuständigen Stelle erfragen: Landeszahnärztekammer Thüringen

Häufige Fragen

Bei welcher Behörde stelle ich den Antrag?

Bei der Behörde eines Bundeslandes. Bis 31.10.2026 ist es das Land, in dem Sie den Beruf ausüben wollen (§ 16 Abs. 2 ZHG a. F.). Für Anträge ab 01.11.2026: Wer in Deutschland wohnt, wendet sich an das Land des gewöhnlichen Aufenthalts; wer im Ausland wohnt, an das Land, in dem der Beruf ausgeübt werden soll (§ 16 Abs. 1a ZHG n. F.).

Was ändert sich am 1. November 2026?

Für Abschlüsse aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall. Eine Gleichwertigkeitsprüfung anhand der Unterlagen gibt es nur, wenn Sie sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung wählen; die Wahl ist bindend. Anträge bis 31.10.2026 laufen nach bisherigem Recht weiter (§ 24 ZHG n. F.). Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 225.

Welches Sprachniveau brauche ich?

Das Gesetz verlangt die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse und nennt kein Niveau. In der Verwaltungspraxis der Länder sind es allgemein B2 und eine Fachsprachprüfung, die sich an C1 orientiert und meist von der Landeszahnärztekammer abgenommen wird. Wann Sie den Nachweis bringen müssen, regelt jedes Land: Hessen etwa verlangt das B2-Zertifikat schon mit dem Antrag, in Schleswig-Holstein kommt die Fachsprachprüfung vor dem Antrag.

Was ist die Kenntnisprüfung?

Eine Prüfung über den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung. Nach der ZApprO (Stand 18.10.2026) umfasst sie Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, MKG-Chirurgie und die Fächergruppe Zahnerhaltung, ergänzend Notfallmedizin, Pharmakologie, Hygiene und Rechtsfragen; sie hat einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Abschnitt, findet auf Deutsch statt, und jeder Abschnitt kann zweimal wiederholt werden.

Kann ich während des Verfahrens arbeiten?

Mit einem Drittstaatsabschluss kann die Behörde auf Antrag eine Erlaubnis nach § 13 ZHG erteilen. Sie kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden und gilt insgesamt höchstens zwei Jahre zahnärztlicher Tätigkeit in Deutschland (Ausnahmen nach § 13 Abs. 3).

Was kostet die Fachsprachprüfung?

Wir nennen eine Gebühr nur, wenn zwei Quellen denselben Betrag angeben. Das ist der Fall für Baden-Württemberg 450 € (Stand 01/2026), Berlin 450 € (Stand 17.03.2026), Brandenburg 470 € (Stand 17.03.2026). Für alle anderen Länder fragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle nach; der Wegweiser verlinkt deren Seite.

Wie lange dauert das Verfahren?

Bei Anträgen bis 31.10.2026 entscheidet die Behörde spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen, bei einer Gleichwertigkeitsprüfung einen Monat später (§ 86 ZApprO). Das ab 01.11.2026 geltende ZHG nennt keine eigene Entscheidungsfrist; § 86 ZApprO ist bisher unverändert. Welche Frist für Ihren Antrag gilt, klären Sie bitte mit der Behörde. Tatsächliche Bearbeitungszeiten und Wartezeiten auf Prüfungstermine nennen wir nicht: Dafür gibt es keine amtliche, aktuelle Quelle.

Herausgeber: Munich Dental Academy · Stand: 18.10.2026. Alle Quellen wurden an diesem Tag abgerufen; jedes Land zeigt sein eigenes Prüfdatum. Fortbildungen für Zahnärzte: Kurse der Munich Dental Academy.