So rechnet der GOZ-Rechner
Gebühr = Punktzahl × Punktwert (5,62421 Cent) × Steigerungsfaktor, im Rahmen des Einfachen bis Dreieinhalbfachen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 bis 3 GOZ). Der Punktwert von 5,62421 Cent steht in § 5 Abs. 1 Satz 3 GOZ.
Gerundet wird nach § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ auf volle Cent: Bruchteile eines Cents unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet, und zwar erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor.
Ein Faktor über 2,3 ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der Schwierigkeit, des Zeitaufwands oder der Umstände bei der Ausführung dies rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ). Er ist auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ).
Die Abschnitte des Gebührenverzeichnisses mit ihren Allgemeinen Bestimmungen stehen auf jeder Positionsseite im amtlichen Wortlaut. Quelle: gesetze-im-internet.de/goz_1987, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661), Datenstand 06.05.2026.