Abschnitt J: Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

GOZ 8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)

Amtlicher Leistungstext

Anlage 1 GOZ, Abschnitt J: Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

Nummer 8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)

Punktzahl: 300

Wortlaut nach gesetze-im-internet.de . Amtlicher Text der GOZ, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661); Quelle: gesetze-im-internet.de (Datenstand 06.05.2026).

Gebühr nach § 5 GOZ

300 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor
FaktorGebühr
1,0fach16,87 €
1,8fach30,37 €
2,3fach38,81 €
3,5fachBegründung erforderlich (§ 5 Abs. 2 Satz 4, § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ)59,05 €

Eigenen Faktor berechnen

GOZ 8020, 300 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3

38,81 €

In den Kostenvoranschlag-Rechner übernehmen

Gerundet wird nach § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ auf volle Cent: Bruchteile eines Cents unter 0,5 werden abgerundet, ab 0,5 aufgerundet, und zwar erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor.

Nicht enthalten: Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ), Leistungen nach der GOÄ (§ 6 Abs. 2 GOZ), Analogberechnung (§ 6 Abs. 1 GOZ), abweichende Vereinbarungen über das 3,5fache hinaus (§ 2 GOZ) und Gebühren bei stationärer Behandlung (§ 7 GOZ). Abrechnungsbestimmungen (Ausschlüsse, Höchstzahlen, halbe oder doppelte Gebühr) prüft der Rechner nicht.

Berechnungshilfe auf Basis des amtlichen GOZ-Textes (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661)). Keine Abrechnungsberatung.

GOZ 8020 an anderer Stelle im Gebührenverzeichnis

Bestimmungen, die bei anderen Nummern oder Abschnitten stehen und GOZ 8020 nennen, im amtlichen Wortlaut.

  • Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig. (Abrechnungsbestimmung bei GOZ 8035)

Fachartikel zu GOZ 8020

Passende Fortbildung

Hands-on-Kurse der Munich Dental Academy mit Dr. Jan Hajtó und Referenten.

CMD Fortbildung

CMD und Bruxismus diagnostizieren in der Praxis – Funktionsanalyse, Manuelle Strukturanalyse und Diagnosestellung

Zum Kurs