Gehälter in der Zahnarztpraxis: Deutschland, Österreich, Schweiz

Was verdienen Zahnärztinnen, ZFA, ZMP, Dentalhygienikerinnen und Zahntechniker? Hier stehen nur amtliche Zahlen und Tarif- bzw. Verbandswerte, jeweils mit Quelle und Stand. Mediane (was Beschäftigte tatsächlich verdienen) und Mindestwerte (was ein Tarifvertrag, das Gesetz oder ein Verband vorgibt) sind getrennt ausgewiesen.

Median laut Bundesagentur für ArbeitTarif-Mindestgehalt (nur bei Tarifbindung)Gesetzliche MindestvergütungEmpfehlung des Verbands, kein Gesetz/GAV
Median laut Bundesagentur für Arbeit

Zahnärzte/-ärztinnen & Kieferorthopäden/-orthopädinnen (KldB 81474)

6.152 € pro Monat · Deutschland25 %-Quartil 4.206 € · 75 %-Quartil 7.795 € · 15.948 Beschäftigte

Für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Praxen gibt es keinen Tarifvertrag; die einzige amtliche Zahl ist der Median der Bundesagentur für Arbeit. Er umfasst alle angestellten Zahnärzte einschließlich Assistenzzahnärzten, angestellten Fachzahnärzten und Kieferorthopäden.

Nach Bundesland

RegionMedian25 %-Quartil75 %-QuartilBeschäftigte
Deutschland6.152 €4.206 €7.795 €15.948
Schleswig-Holsteinkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Hamburg5.989 €4.203 €7.718 €533
Niedersachsen6.386 €4.432 €7.879 €1.169
Bremenkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Nordrhein-Westfalen6.177 €4.259 €7.759 €4.320
Hessen5.977 €3.957 €7.729 €1.294
Rheinland-Pfalz6.193 €4.082 €7.799 €849
Baden-Württemberg6.309 €4.283 €7.910 €2.244
Bayern6.170 €4.235 €7.860 €2.701
Saarlandkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Berlin5.991 €4.061 €7.656 €830
Brandenburgkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Mecklenburg-Vorpommernkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Sachsenkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Sachsen-Anhaltkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe
Thüringenkeine Angabekeine Angabekeine Angabekeine Angabe

Nach Geschlecht und Alter (Median)

Geschlechtalle Altersgruppenunter 25 Jahre25 bis unter 55 Jahreab 55 Jahre
Gesamt6.152 €keine Angabe6.161 €6.467 €
Frauen5.854 €keine Angabe5.858 €6.141 €
Männer6.737 €keine Angabe6.764 €6.761 €

Erfasst sind sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte zum Stichtag 31. Dezember, also angestellte Kräfte; selbstständige Praxisinhaber sind nicht enthalten. „keine Angabe“: Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht keinen Wert, wenn weniger als 500 Beschäftigte erfasst sind oder keine Daten vorliegen. „über der Beitragsbemessungsgrenze“: Der Wert liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.050 € im Monat 2025), die genaue Höhe ist nicht bekannt. Die Werte lassen sich nicht nach Berufsjahren aufteilen.

Kennzahl: Median des Bruttomonatsentgelts (mit 25 %- und 75 %-Quartil), sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, nach Arbeitsort

Quelle: Entgeltatlas (Datenstand 2025, Stichtag 31.12.2025) · Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Stand: Stichtag 31.12.2025; Entgeltatlas aktualisiert am 20.07.2026 (BA-Presseinfo Nr. 27) · abgerufen am 17.10.2026

weitere Belege: www.arbeitsagentur.de/presse/2026-27-entgelte-der-vollzeitbeschaeftigten-sind-im-jahr-2025-deutlich-gestiegen

Tarif-Mindestgehalt (nur bei Tarifbindung)

Universitätskliniken: TV-Ärzte (TdL), Entgeltgruppe Ä1

TV-Ärzte (TdL) gilt für „Ärztinnen und Ärzte einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte“ (§ 1) an Universitätskliniken, deren Arbeitgeber Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist. Gezeigt ist Entgeltgruppe Ä1 (Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit), Anlage A, gültig vom 01.04.2026 bis 31.08.2027, 40 Wochenstunden. Ob Fachzahnärzte in Ä2 eingruppiert werden, regelt § 12 nicht ausdrücklich; deshalb zeigen wir nur Ä1.

StufeMonatlich (brutto, 40 h)
Stufe 1 (im 1. Jahr)5.792,90 €
Stufe 2 (im 2. Jahr)6.121,26 €
Stufe 3 (im 3. Jahr)6.355,79 €
Stufe 4 (im 4. Jahr)6.762,34 €
Stufe 5 (im 5. Jahr)7.247 €
Stufe 6 (ab dem 6. Jahr)7.436,05 €

Kennzahl: Tabellenentgelt, brutto pro Monat, 40 Wochenstunden

Quelle: de_tv_aerzte_tdl_2026 · TdL und Marburger Bund; Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 9. Juni 2026, bekannt gemacht im BayMBl. 2026 Nr. 414 (7. Oktober 2026)

Stand: Anlage A gültig 01.04.2026 bis 31.08.2027 (40 Wochenstunden); Anlage B ab 01.09.2027 · abgerufen am 17.10.2026

weitere Belege: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2026/414/baymbl-2026-414.pdf, www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/tv-aerzte-ab-01.04.2026.pdf, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_Aerzte-1

Fortbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Hands-on-Kurse der Munich Dental Academy.Kurse

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Median und Tarif-Mindestgehalt?

Der Median ist die Mitte der tatsächlich gezahlten Entgelte (die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger). Das Tarif-Mindestgehalt ist der niedrigste Betrag, den ein Tarifvertrag erlaubt, und gilt nur bei Tarifbindung. Beide Zahlen sind nicht vergleichbar und stehen getrennt.

Gibt es einen Tarifvertrag für angestellte Zahnärzte in Praxen?

Nein. Nur der TV-Ärzte für Universitätskliniken erfasst Zahnärztinnen und Zahnärzte. Für Praxen ist der Median der Bundesagentur für Arbeit die einzige amtliche Zahl.

Gilt der ZFA-Tarif in ganz Deutschland?

Nein. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag gilt in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und in Westfalen-Lippe, in Zahnarztpraxen und nur, wenn beide Seiten Mitglied der Tarifvertragsparteien sind oder der Arbeitsvertrag darauf verweist.

Warum steht bei manchen Werten „keine Angabe“?

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht keinen Median, wenn weniger als 500 Beschäftigte erfasst sind oder keine Daten vorliegen, etwa für Zahnärzte in acht Bundesländern.

Keine Zahlen aus privaten Gehaltsportalen oder Stellenbörsen. Keine Rechts- oder Gehaltsberatung; maßgeblich sind der jeweilige Tarifvertrag, das Gesetz bzw. die Verbandsrichtlinie.