Fortbildungspflicht Zahnärzte: Österreich

120 Fortbildungspunkte je Fortbildungszyklus für das Zahnärztliche Fortbildungsdiplom (ZFD)

Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) · Gilt für: Angehörige des zahnärztlichen Berufs (Fortbildungspflicht nach § 17 ZÄG); das Fortbildungsdiplom ZFD ist freiwillig

Angaben unvollständig — bitte bei der zuständigen Stelle prüfen. Die Länge des Fortbildungszyklus für das ZFD ist in der Verordnung nicht eindeutig festgelegt (erstes Diplom drei Jahre gültig, Verlängerung jeweils um zwei Jahre). Bitte Zeitraum bei der ÖZÄK prüfen.

Anforderung

120 Fortbildungspunkte je Fortbildungszyklus für das Zahnärztliche Fortbildungsdiplom (ZFD)

Zeitraum / Zyklus

Das erste ZFD ist drei Jahre gültig; danach verlängert sich die Gültigkeit je weiterem ZFD um zwei Jahre (höchstens 7 Jahre). Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Diplom.

Besonderheiten

Von 75 Punkten müssen 60 aus berufsbezogener zahnärztlicher Fortbildung stammen, 15 können aus freier Fortbildung stammen; davon bis zu 20 Punkte über Literaturstudium, E-Learning oder Webinare. Weitere 45 Punkte je Zyklus für das Studium von Fachzeitschriften.

1 Fortbildungspunkt entspricht 45 Minuten. Berufsbezogene Fortbildung umfasst insbesondere auch Röntgendiagnostik bzw. Strahlenschutz.

Die Teilnahme am Fortbildungsprogramm ist freiwillig; die Nichtteilnahme schränkt die Berufsbefugnis nicht ein.

Offizielle Quellen

Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die zuständige Kammer/Behörde.

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Kommende Präsenzkurse mit den Fortbildungspunkten laut Kursbeschreibung. Maßgeblich ist die Punktzahl auf der Teilnahmebescheinigung.

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