Fortbildungspflicht Zahnärzte: Schweiz

80 Stunden Fortbildung pro Kalenderjahr, Nachweis grundsätzlich alle zwei Jahre

Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO (Fortbildungsrichtlinien zu Art. 15 des Tarifvertrags); Berufspflicht nach MedBG · Gilt für: Zahnärztinnen und Zahnärzte, solange sie eine Praxis führen, sowie angestellte Zahnärzte mit abgeschlossener Weiterbildung

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Anforderung

80 Stunden Fortbildung pro Kalenderjahr, Nachweis grundsätzlich alle zwei Jahre

Zeitraum / Zyklus

Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember); Nachweis grundsätzlich alle zwei Jahre, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis drei Jahre.

Besonderheiten

Selbststudium: von rund 60 Stunden pro Jahr werden pauschal 30 Stunden angerechnet. Höchstens 8 Stunden Fortbildungszeit pro Tag.

Nachweis nach dem Prinzip der Selbstdeklaration; Teilnahmebestätigungen müssen jederzeit vorgelegt werden können.

Folgen bei fehlendem Nachweis

Ermahnung mit Nachfrist im Folgejahr; danach gelten die Regelungen nach Art. 15 des Tarifvertrags (im Wiederholungsfall Antrag auf Ausschlussverfahren möglich).

Offizielle Quellen

Stand: 17.10.2026 · Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die zuständige Kammer/Behörde.

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