Anforderung
80 Stunden Fortbildung pro Kalenderjahr, Nachweis grundsätzlich alle zwei Jahre
Grundsätzlich sollen pro Kalenderjahr 80 Stunden (= 10 Tage) Fortbildung geleistet werden.
Fortbildungsrichtlinien in Ausführung von Artikel 15 des Tarifvertrags (PDF vom 26.08.2025) · Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO · gelesen am 17.10.2026Der Nachweis der Fortbildung ist grundsätzlich alle zwei Jahre zu erbringen.
Fortbildungsrichtlinien in Ausführung von Artikel 15 des Tarifvertrags (PDF vom 26.08.2025) · Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO · gelesen am 17.10.2026Sie vertiefen, erweitern und verbessern ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Interesse der Qualitätssicherung durch lebenslange Fortbildung.
Medizinalberufegesetz (MedBG, SR 811.11) Art. 40 Berufspflichten, Fassung 1.7.2025 · Fedlex – Bundesrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft · gelesen am 17.10.2026
Zeitraum / Zyklus
Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember); Nachweis grundsätzlich alle zwei Jahre, bei Schwangerschaft und Mutterschaft bis drei Jahre.
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft kann diese Frist auf drei Jahre ausgedehnt werden.
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Besonderheiten
Selbststudium: von rund 60 Stunden pro Jahr werden pauschal 30 Stunden angerechnet. Höchstens 8 Stunden Fortbildungszeit pro Tag.
Von den rund 60 Stunden Selbststudium pro Jahr werden pauschal 30 Stunden angerechnet.
Fortbildungsrichtlinien in Ausführung von Artikel 15 des Tarifvertrags (PDF vom 26.08.2025) · Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO · gelesen am 17.10.2026Pro Tag können höchstens acht Stunden Fortbildungszeit geltend gemacht werden
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Nachweis nach dem Prinzip der Selbstdeklaration; Teilnahmebestätigungen müssen jederzeit vorgelegt werden können.
Der Nachweis der absolvierten Fortbildungsstunden, resp. -tage hat nach dem Prinzip der Selbstdeklaration zu erfolgen.
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Folgen bei fehlendem Nachweis
Ermahnung mit Nachfrist im Folgejahr; danach gelten die Regelungen nach Art. 15 des Tarifvertrags (im Wiederholungsfall Antrag auf Ausschlussverfahren möglich).
wird der Verpflichtete ermahnt und aufgefordert, den fehlenden Teil innerhalb des Jahres nachzuholen, das der Überprüfung folgt.
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