Kostenvoranschlag-Rechner nach GOZ

GOZ-Nummern hinzufügen, Anzahl und Steigerungsfaktor eintragen: Der Rechner addiert die Gebühren nach § 5 GOZ. Die Aufstellung lässt sich drucken, als PDF speichern oder als CSV-Datei exportieren. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Berechnungshilfe auf Basis des amtlichen GOZ-Textes (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661)). Keine Abrechnungsberatung.

Nummern ohne eigene Punktzahl (0120, 2230, 2240, 5050, 5060, 5240) sind nicht wählbar, weil sich ihre Gebühr aus der Abrechnungsbestimmung ergibt.

Kostenvoranschlag nach GOZ

Zahnärztliche Gebühren · erstellt am 17.10.2026

9020Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib, auch orthodontisches ImplantatPunkte 515AnzahlFaktorEinzeln 66,62 €Betrag 66,62 €
Summe zahnärztliche Gebühren66,62 €

Berechnungshilfe auf Basis des amtlichen GOZ-Textes (Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661)). Keine Abrechnungsberatung.

Amtlicher Text der GOZ, zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2661); Quelle: gesetze-im-internet.de (Datenstand 06.05.2026).

Gebühr je Leistung = Punktzahl × 5,62421 Cent × Faktor, gerundet auf volle Cent nach § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ; Betrag = Gebühr × Anzahl. Ohne Material- und Laborkosten und ohne GOÄ-Leistungen.

Ein Faktor über 2,3 ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der Schwierigkeit, des Zeitaufwands oder der Umstände bei der Ausführung dies rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ). Er ist auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ).

Nicht enthalten: Material- und Laborkosten (§ 4 Abs. 3, § 9 GOZ), Leistungen nach der GOÄ (§ 6 Abs. 2 GOZ), Analogberechnung (§ 6 Abs. 1 GOZ), abweichende Vereinbarungen über das 3,5fache hinaus (§ 2 GOZ) und Gebühren bei stationärer Behandlung (§ 7 GOZ). Abrechnungsbestimmungen (Ausschlüsse, Höchstzahlen, halbe oder doppelte Gebühr) prüft der Rechner nicht.