Fortbildungspunkte sind für jeden Zahnarzt mit Kassenzulassung keine Kür: Wer in der vertragszahnärztlichen Versorgung arbeitet, muss alle fünf Jahre 125 Punkte gegenüber seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen. Dieser Beitrag erklärt, woher die Pflicht kommt, wie Veranstaltungen bewertet werden, was als Fortbildung zählt und was nicht, wie der Nachweis abläuft und welche Folgen eine versäumte Frist hat. Alle Regeln stammen aus dem Gesetzestext, den Regelungen der KZBV und den Leitsätzen von BZÄK, DGZMK und KZBV.
Woher die Fortbildungspflicht kommt
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt es zwei Rechtsgrundlagen, die nebeneinander gelten:
- Berufsrecht: Die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern verpflichten jeden Zahnarzt, der seinen Beruf ausübt, sich so weit fortzubilden, wie es zum Erhalt und zur Entwicklung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten nötig ist (zum Beispiel § 5 der Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte). Diese Pflicht hat keine feste Punktzahl.
- Sozialrecht: Seit 2004 regelt § 95d SGB V zusätzlich die Fortbildungspflicht in der vertragsärztlichen Versorgung. Über § 72 Abs. 1 SGB V gilt die Vorschrift entsprechend für Zahnärzte. Hier sind Umfang, Nachweis und Sanktionen konkret festgelegt.
§ 95d verlangt, dass die Fortbildungsinhalte dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und frei von wirtschaftlichen Interessen sind. Den Umfang legt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Einvernehmen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fest.
Wer Fortbildungspunkte nachweisen muss
Der Nachweis nach § 95d SGB V betrifft:
- Vertragszahnärzte,
- ermächtigte Zahnärzte (§ 95d Abs. 4),
- angestellte Zahnärzte in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ); den Nachweis führt dann der anstellende Vertragszahnarzt oder das MVZ (§ 95d Abs. 5).
Assistenten sind nach Auskunft der KZV Land Brandenburg nicht fortbildungspflichtig, und Punkte aus der Assistenzzeit werden dort nicht angerechnet. Auch Punkte, die Ihr Praxisteam erwirbt, zählen nicht für Ihren Nachweis. Teilzeit ändert nichts: Auch bei reduzierter Arbeitszeit sind 125 Punkte in fünf Jahren fällig.
Zahnärzte ohne Kassenzulassung fallen nicht unter § 95d, bleiben aber über die Berufsordnung zur Fortbildung verpflichtet.
125 Fortbildungspunkte in fünf Jahren
Die KZBV hat den Umfang so geregelt: Der Vertragszahnarzt muss innerhalb eines Fünfjahreszeitraums 125 Punkte nachweisen. Für die Bewertung der einzelnen Veranstaltungen gilt die Punktebewertung von BZÄK und DGZMK.
Wann der Fünfjahreszeitraum beginnt
Der Zeitraum beginnt individuell. Nach Auskunft der KZV Land Brandenburg startet er bei Vertragszahnärzten mit dem Tag der Niederlassung, bei angestellten Zahnärzten mit dem Tag des genehmigten Beschäftigungsbeginns. Für Zahnärzte, die am 30.06.2004 bereits vertragszahnärztlich tätig waren, gilt dort ein gemeinsamer Zeitraum; in den FAQ der KZV Land Brandenburg ist das der Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2024.
Einige Sonderfälle regelt das Gesetz selbst:
- Ruht die Zulassung, ist die Frist für diese Zeit unterbrochen.
- Endet die Zulassung, weil Sie aus dem KZV-Bezirk wegziehen, läuft die bisherige Frist weiter.
- Bei angestellten Zahnärzten, die länger als drei Monate nicht arbeiten (etwa wegen Krankheit oder Elternzeit), verlängert die KZV den Zeitraum auf Antrag um die Fehlzeit.
Überschüssige Punkte lassen sich nicht in den nächsten Zeitraum mitnehmen; anrechenbar ist nur, was im laufenden Zeitraum erworben wurde. Wann Ihr eigener Zeitraum endet und wie viele Punkte noch fehlen, können Sie mit dem Fortbildungspunkte-Rechner nachhalten.
Wie Fortbildungspunkte vergeben werden
Die Punkte vergibt der Veranstalter nach der Punktebewertung von BZÄK und DGZMK. Die Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung (aktualisierte Fassung 2025) stellen klar, dass Punkte ausschließlich auf dieser Grundlage vergeben werden. Maßgeblich für Sie ist die Punktzahl auf der Teilnahmebescheinigung.
| Kategorie | Beispiele | Punkte |
|---|---|---|
| A Vortrag und Diskussion | Kongresse, Tagungen, Symposien, Seminare | 1 Punkt pro Fortbildungsstunde (45 Minuten), max. 8 pro Tag; 1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung |
| B Aktive Beteiligung | praktische Kurse, Übungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, Hospitationen | 1 Punkt pro Stunde, max. 8 pro Tag; 1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten, Phantom oder Hands-on mit praktischer Lernkontrolle; 1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle |
| C Interaktiv und digital | Online-Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle | 1 Punkt pro Übungseinheit (45 Minuten); 2 Punkte bei begutachteten CME-Beiträgen mit erfolgreich beantworteten Fragen; max. 8 pro Tag |
| D Referententätigkeit | Vortrag, Moderation eines Qualitätszirkels | 2 Punkte pro Veranstaltung zusätzlich |
| E Curriculum | erfolgreiches Abschlussgespräch oder Falldarstellung | 15 Punkte einmalig pro Curriculum |
| F Ärztliche Fortbildung | Angebote mit offizieller Punktezuteilung | Anerkennung |
| G Selbststudium | Fachliteratur | 10 Punkte pro Jahr |
Für Hands-on-Kurse lohnt der Blick auf Kategorie B: Ein Kurstag bringt bis zu 8 Punkte, dazu können Zusatzpunkte für praktische Arbeit und Lernerfolgskontrollen kommen. Wie viele Punkte ein konkreter Kurs bringt, steht beim Veranstalter und auf der Bescheinigung.
Online-Fortbildung und CME
Für digitale Angebote gelten genauere Vorgaben. Nach den Leitsätzen muss eine Lerneinheit mindestens 45 Minuten umfassen, damit ein Punkt vergeben werden kann, und nach jeder Einheit wird der Lernerfolg mit Fragen überprüft; mindestens zwei Drittel müssen richtig beantwortet werden. Nur wenn der Fortbildungserfolg interaktiv überprüft wird, gilt das Angebot als Kategorie C. Für die höhere Bewertung mit 2 Punkten müssen Beitrag und Fragen von zahnärztlichen Experten begutachtet sein; an eine Einheit schließen sich 10 Wissensfragen an, von denen mindestens zwei Drittel richtig sein müssen (Erläuterungen zu Punkt C, 2013). Ein Video ohne Lernerfolgskontrolle erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Selbststudium: 10 Punkte pro Jahr
Für das Lesen von Fachliteratur können Sie 10 Punkte pro Jahr ansetzen. Die KZV Land Brandenburg erkennt sie ohne Einzelnachweis an, begrenzt auf insgesamt 50 Punkte pro Fünfjahreszeitraum und nur für das jeweils laufende Jahr, nicht im Voraus. Rechnerisch bleiben damit mindestens 75 Punkte, die Sie über Veranstaltungen, Kurse oder anerkannte Online-Fortbildung erwerben.
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Kurse entdeckenWas nicht als Fortbildung zählt
Die Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV grenzen klar ab:
- Reine produktbezogene Informationsveranstaltungen eines Herstellers oder Dentaldepots sind keine fachliche Fortbildung.
- Vorträge und Seminare, die kommerzielle Interessen in den Vordergrund stellen, ebenfalls nicht.
- Veranstaltungen zu allgemeinen, nicht fachlichen Themen zählen nicht.
- Bei Veranstaltungen mit fachlichem und produktbezogenem Teil werden nur die fachlichen Teile anerkannt; beide Teile müssen zeitlich und personell getrennt sein.
Umgekehrt ist der Begriff weiter, als viele annehmen. Zur zahnärztlichen Fortbildung gehören nach den Leitsätzen auch kommunikative und soziale Kompetenzen, soweit sie Patientenführung und Praxismanagement betreffen, sowie gesetzliche, berufsrechtliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte, die der zahnärztlichen Berufsausübung dienen. Auch Qualitätsmanagement und evidenzbasierte Zahnmedizin zählen dazu.
Fortbildungen im Ausland werden nach derselben Punktebewertung anerkannt, wenn sie den Leitsätzen entsprechen. Den Nachweis, dass die Veranstaltung diese Anforderungen erfüllt, müssen Sie dann selbst plausibel führen.
Was auf einer Teilnahmebescheinigung stehen muss
Nach den Leitsätzen enthält eine Teilnahmebescheinigung mindestens Veranstalter, Datum, Dauer, Ort, Thema, Referenten, gegebenenfalls die Art der Lernerfolgskontrolle sowie den Vermerk, dass die Leitsätze und die Punktebewertung von BZÄK und DGZMK anerkannt werden. Fehlt dieser Vermerk, fragen Sie beim Veranstalter nach, bevor Sie die Punkte einplanen. Die Leitsätze empfehlen außerdem, dass eine Fortbildungsveranstaltung acht Stunden pro Tag nicht überschreiten sollte.
Den Nachweis bei der KZV führen
Den Ablauf regelt die KZBV in ihrer Regelung des Fortbildungsnachweises. Praktisch bedeutet das:
- Bescheinigungen sammeln: Jede Teilnahmebescheinigung mit Punktzahl sofort ablegen, am besten digital und nach Datum sortiert.
- Punkte laufend erfassen: Führen Sie eine Liste mit Datum, Veranstaltung und Punkten; der Fortbildungspunkte-Rechner übernimmt das samt Selbststudium.
- Aufforderung der KZV: Die KZV muss Sie mindestens drei Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums zum Nachweis auffordern und dabei auf die drohende Honorarkürzung hinweisen.
- Nachweis einreichen: Der Nachweis ist erst möglich, wenn mindestens 125 Punkte erreicht sind. Er wird als Eigenbeleg geführt, in dem Sie die Fortbildungen mit ihren Punkten auflisten; stichwortartige Bezeichnungen genügen. Abweichende Vorgaben Ihrer KZV, etwa eigene Nachweisformulare, sind zu beachten.
- Alternative Kammerbescheinigung: Statt des Eigenbelegs können Sie eine Bescheinigung Ihrer Landeszahnärztekammer vorlegen, die sich auf den jeweiligen Fünfjahreszeitraum bezieht.
- Belege aufbewahren: Die KZVen prüfen stichprobenartig. Nach der KZBV-Regelung bewahren Sie die Bescheinigungen mindestens ein Jahr nach Mitteilung an die KZV auf; einzelne KZVen verlangen länger, die KZV Land Brandenburg zum Beispiel mindestens zwei Jahre nach Erhalt der Bestätigung.
Bei der KZV Land Brandenburg werden die Zertifikate zunächst nicht mitgeschickt, auch nicht in Kopie, sondern nur auf Anforderung. Die Details unterscheiden sich zwischen den KZVen; maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer KZV.
Folgen bei fehlendem Nachweis
§ 95d Abs. 3 SGB V legt die Sanktionen verbindlich fest:
| Zeitpunkt | Folge |
|---|---|
| Erste vier Quartale nach Ende des Fünfjahreszeitraums | Honorarkürzung um 10 % |
| Ab dem fünften Quartal | Honorarkürzung um 25 % |
| Vollständiger Nachweis nachgereicht | Kürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der Nachweis erbracht wird |
| Zwei Jahre nach Fristende noch kein Nachweis | KZV soll unverzüglich die Entziehung der Zulassung beantragen |
Fehlende Punkte können Sie innerhalb von zwei Jahren ganz oder teilweise nachholen. Nachgeholte Fortbildung wird aber nicht auf den folgenden Fünfjahreszeitraum angerechnet; Sie arbeiten dann parallel an zwei Zeiträumen. Bei angestellten Zahnärzten trifft die Kürzung das Honorar der anstellenden Praxis oder des MVZ; fehlt der Nachweis auch zwei Jahre nach Fristende, soll die KZV statt der Entziehung der Zulassung den Widerruf der Anstellungsgenehmigung beantragen. In einer Gemeinschaftspraxis wird nach der KZBV-Regelung nur der rechnerische Anteil des Zahnarztes gekürzt, dessen Nachweis fehlt.
Strahlenschutz: eine eigene Frist
Unabhängig von den 125 Punkten gilt die Strahlenschutzverordnung: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss nach § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Kurs oder eine anerkannte Fortbildung aktualisiert werden, und für die Kenntnisse des Praxispersonals gilt nach § 49 StrlSchV dasselbe. Der Fünfjahresrhythmus ist ein anderer als der Ihres Fortbildungszeitraums. Wann Ihre Aktualisierung fällig ist, zeigt der Rechner zur Aktualisierung im Strahlenschutz.
Österreich und Schweiz im Vergleich
Für Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarländern gelten andere Systeme. In Österreich führt das Zahnärztliche Fortbildungsprogramm der Österreichischen Zahnärztekammer zum Zahnärztlichen Fortbildungsdiplom (ZFD), für das je Fortbildungszyklus 120 Punkte nötig sind; die Teilnahme am Programm ist freiwillig. In der Schweiz sehen die Fortbildungsrichtlinien der SSO grundsätzlich 80 Stunden Fortbildung pro Kalenderjahr vor, nachgewiesen in der Regel alle zwei Jahre. Die Einzelheiten mit Quellen finden Sie in der Übersicht zur Fortbildungspflicht nach Ländern, die Regeln für Deutschland gesammelt auf der Seite zur Fortbildungspflicht in Deutschland.
Fazit
Vertragszahnärzte brauchen 125 Fortbildungspunkte in fünf Jahren, gerechnet ab Niederlassung oder genehmigtem Beschäftigungsbeginn. Bewertet wird nach der Punktebewertung von BZÄK und DGZMK, maximal 8 Punkte pro Tag plus Zusatzpunkte, Selbststudium bringt höchstens 50 Punkte pro Zeitraum. Reine Produktvorstellungen zählen nicht. Wer Bescheinigungen laufend erfasst, vermeidet die Honorarkürzung von 10 % und später 25 %. Fortbildungen mit Hands-on-Anteil zu Funktion, Prothetik und Veneers finden Sie in der Kursübersicht der Munich Dental Academy; die Punkte stehen auf der jeweiligen Kursseite. Termine anderer Anbieter und Fachgesellschaften sammelt der Kongresskalender.
Häufige Fragen
Wie viele Fortbildungspunkte braucht ein Zahnarzt?
Vertragszahnärzte, ermächtigte und angestellte Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung müssen innerhalb von fünf Jahren 125 Fortbildungspunkte nachweisen. Das gilt nach Auskunft der KZV Land Brandenburg auch bei Teilzeit. Grundlage sind § 95d SGB V und die Regelung der KZBV. Zahnärzte ohne Kassenzulassung haben keine feste Punktzahl, sind aber über die Berufsordnung ihrer Kammer zur Fortbildung verpflichtet.
Wie viele Punkte gibt es für einen Fortbildungstag?
Nach der Punktebewertung von BZÄK und DGZMK gibt es 1 Punkt pro Fortbildungsstunde von 45 Minuten, höchstens 8 Punkte pro Tag. Hinzu kommen Zusatzpunkte, etwa 1 Punkt für eine schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung und bei praktischen Kursen 1 Punkt pro Halbtag mit Hands-on-Arbeit und praktischer Lernkontrolle. Maßgeblich ist die Punktzahl auf Ihrer Teilnahmebescheinigung.
Zählen Online-Fortbildungen und Webinare?
Ja, wenn der Lernerfolg interaktiv überprüft wird. Eine Lerneinheit muss mindestens 45 Minuten umfassen, und mindestens zwei Drittel der Fragen müssen richtig beantwortet werden. Dann gibt es 1 Punkt pro Einheit, bei von Experten begutachteten CME-Beiträgen 2 Punkte. Auch digital gilt die Obergrenze von 8 Punkten pro Tag. Angebote ohne Lernerfolgskontrolle erfüllen die Kriterien der Kategorie C nicht.
Was passiert, wenn ich die 125 Punkte nicht schaffe?
Die KZV kürzt Ihr Honorar für die ersten vier Quartale nach Fristende um 10 %, danach um 25 %. Sie können die fehlenden Punkte innerhalb von zwei Jahren nachholen; die Kürzung endet nach dem Quartal, in dem der vollständige Nachweis vorliegt. Nachgeholte Punkte zählen nicht für den nächsten Zeitraum. Fehlt der Nachweis nach zwei Jahren weiterhin, soll die KZV die Entziehung der Zulassung beantragen.
Kann ich überschüssige Punkte in den nächsten Zeitraum übertragen?
Nein. Anrechenbar sind nur Punkte, die im aktuellen Fünfjahreszeitraum erworben wurden. Auch die 10 Punkte für das Selbststudium lassen sich nur für das jeweils laufende Jahr ansetzen, nicht im Voraus, und sind auf 50 Punkte pro Zeitraum begrenzt. Es lohnt sich deshalb, die Fortbildung gleichmäßig über die fünf Jahre zu verteilen, statt kurz vor Fristende viele Kurse zu buchen.
