Für die Zahnarztpraxis 2027 kommt viel auf einmal: niedrigere Festzuschüsse beim Zahnersatz, keine Vergütung mehr für die ePA-Befüllung, gedeckelte Punktwerte, höhere Lohnuntergrenzen und neue Fristen bei TI, Strahlenschutz und Arbeitsschutz. Dieser Überblick fasst jede Änderung in wenigen Sätzen zusammen und trennt klar, was beschlossen ist und was erst geplant ist. Die Details mit allen Quellen, Fristen und einer Kalenderdatei finden Sie auf unserer Seite Was ändert sich 2027 für Zahnarztpraxen?.
Was ändert sich 2027 für Zahnarztpraxen? Die Termine
| Datum | Änderung | Status |
|---|---|---|
| 01.11.2026 | Approbation: Kenntnisprüfung als Regelweg bei Drittstaatsabschluss | in Kraft |
| 31.12.2026 | Gerätekarten gSMC-KT der Generation 2.0 außer Betrieb | gematik-Vorgabe |
| 01.01.2027 | Festzuschüsse 50 / 60 / 65 %, ePA1/ePA2 entfallen, Punktwertdeckel 2027 bis 2029 | Gesetz |
| 01.01.2027 | Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 €, höherer KV-Pauschalbeitrag | Gesetz / Verordnung |
| 01.01.2027 | Mindestausbildungsvergütung 764 € für Ausbildungen mit Beginn 2027 | Bekanntmachung |
| 01.01.2027 | E-Rechnungspflicht an Unternehmer (B2B) bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz | Gesetz |
| 01.01.2027 | Fachkunde-Richtlinie Medizin im Strahlenschutz | Richtlinie |
| 01.01.2027 | e-Verordnung von Heilmitteln (Verschiebung geplant), neue Laien-AED mit Fernüberwachung | Gesetz / Verordnung |
| 31.05.2027 | Ende der Übergangsfrist DGUV Vorschrift 2 (BGW) | Unfallverhütungsvorschrift |
| 02.12.2027 | KI-Verordnung: Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III | EU-Verordnung |
| 31.12.2027 | MDR: Ende für Altprodukte der Klasse III und implantierbare IIb (mit Ausnahmen) | EU-Verordnung |
Abrechnung und Vergütung
Festzuschüsse zum Zahnersatz sinken
Ab dem 1. Januar 2027 umfassen die befundbezogenen Festzuschüsse 50 statt 60 Prozent der Beträge für die Regelversorgung, mit Bonusheft 60 statt 70 Prozent (fünf Jahre) oder 65 statt 75 Prozent (zehn Jahre). Härtefälle erhalten weiterhin insgesamt 100 Prozent der Beträge für die Regelversorgung, höchstens die tatsächlichen Kosten. Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gilt das alte Recht, entscheidend ist also die Bewilligung durch die Krankenkasse. Was das für Heil- und Kostenpläne im November und Dezember bedeutet, steht im Beitrag Festzuschuss 2027; die Beträge 2026 je Befund zeigt der Festzuschuss-Rechner.
ePA-Befüllung wird nicht mehr vergütet
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht die Grundlage für die Vergütung der ePA-Erstbefüllung und -Aktualisierung zum 1. Januar 2027. Laut KZV Nordrhein können Praxen die BEMA-Positionen ePA1 und ePA2 noch bis zum 31. Dezember 2026 abrechnen. Die Pflicht, bestimmte Daten in die ePA zu übermitteln (§ 347 SGB V), bleibt bestehen. Rechnen Sie das vierte Quartal 2026 deshalb vollständig ab.
Punktwerte 2027 bis 2029 gedeckelt
Die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz dürfen jährlich höchstens um die veröffentlichte Veränderungsrate (Grundlohnrate) steigen, und diese wird für 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt verringert. Auch die Gesamtvergütungen sind daran gebunden. Ausgenommen sind unter anderem Individualprophylaxe und Früherkennung, die aufsuchende Versorgung und die Parodontitisbehandlung bei Pflegegrad oder Eingliederungshilfe. Für 2027 hat das Bundesgesundheitsministerium die Veränderungsrate im September 2026 mit 3,42 Prozent im Bundesanzeiger bekannt gemacht; der Abzug von einem Prozentpunkt ist darin laut zm und Deutschem Ärzteblatt bereits enthalten. Ob auch die Punktwerte für Zahnersatz in der Praxis begrenzt werden, sollten Sie bei Ihrer KZV erfragen.
Kieferorthopädie in der GKV: Qualifikation wird festgelegt
Kieferorthopädie als Kassenleistung wird an die Qualifikation als Fachzahnarzt, einen gleichwertigen Abschluss oder ausreichende praktische Erfahrung gebunden. Was gleichwertig ist, legen KZBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag spätestens bis zum 1. Januar 2027 fest. Für Behandlungen, die vor Ablauf des 29. Juli 2030 beginnen, gilt nach § 28 Abs. 2a SGB V das bisherige Recht, ebenso dauerhaft für Zahnärzte, die vor Ablauf des 29. Juli 2026 einen kieferorthopädischen Master of Science abgeschlossen oder begonnen haben.
Personal und Lohn
Mindestlohn und Ausbildungsvergütung
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, also auch für den ZFA-Jahrgang ab Sommer 2027, beträgt die Mindestvergütung 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten und 1.031 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Laufende Ausbildungen behalten die Sätze ihres Beginnjahres; der Mindestlohn gilt für Auszubildende nicht. Amtliche Gehaltszahlen und Tarifwerte für ZFA, ZMP und Zahnärzte mit Quelle finden Sie auf der Seite Gehälter in der Zahnarztpraxis.
Minijob: 633 Euro und höherer KV-Pauschalbeitrag
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet) und steigt 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat. Bei 14,60 Euro sind das 43,36 Stunden, also höchstens 43 volle Stunden im Monat. Neu ist der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Minijobber in gewerblichen Minijobs: statt 13 Prozent der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent plus der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (§ 249b SGB V n. F.). Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2027 muss das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt geben; am 28. Oktober 2026 lag diese Festlegung noch nicht vor. Der Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 rechnerisch unverändert 2,9 Prozent ermittelt. Bliebe es dabei, ergäben sich 17,5 Prozent, so wie die Minijob-Zentrale es erwartet.
Wer 2027 Stellen neu besetzen muss, kann mit dem Personalwechsel-Kosten-Rechner aus den eigenen Zahlen abschätzen, was Stellensuche, unbesetzte Wochen und Einarbeitung kosten.
Steuern: E-Rechnung
Ab 2027 müssen Unternehmer mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr Rechnungen an andere Unternehmer als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 alle. Für die meisten Zahnarztpraxen ändert das wenig: Für steuerfreie Heilbehandlungen besteht keine Rechnungspflicht nach § 14 Abs. 2 UStG, und Rechnungen an Patientinnen und Patienten sind keine Rechnungen an Unternehmer. Betroffen sein kann vor allem ein Praxislabor, das auch für andere Praxen fertigt. Nach unserer Lesart von § 19 Abs. 2 UStG zählen steuerfreie Heilbehandlungsumsätze nicht zum maßgeblichen Gesamtumsatz; lassen Sie das von Ihrer Steuerberatung bestätigen. E-Rechnungen empfangen können muss jede Praxis schon seit 2025.
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Gerätekarten tauschen, Heilmittel elektronisch verordnen
Mit der Umstellung der TI von RSA auf ECC müssen die Gerätekarten (gSMC-KT) der Generation 2.0 in den Kartenterminals gegen Karten der Generation 2.1 getauscht werden; nutzbar sind sie nach Vorgabe der gematik spätestens bis 31.12.2026. Nach § 360 Abs. 7 SGB V müssen Vertragszahnärzte Heilmittel ab dem 1. Januar 2027 elektronisch verordnen, sofern das im Einzelfall technisch möglich ist; für Hilfsmittel nennt das Gesetz den 1. Juli 2027. Der Regierungsentwurf des GeDIG würde die Pflicht für Heilmittel auf den 1. Juni 2029 verschieben, beschlossen ist das aber noch nicht.
Geplant: KIM statt Fax
Der Regierungsentwurf des GeDIG (Kabinett 15. Juli 2026, erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026) sieht vor, Fax und Papier durch KIM und den TI-Messenger zu ersetzen. Medizinische Daten dürften dann ab dem letzten Tag des zwölften Monats nach Verkündung nicht mehr gefaxt werden, wenn bei Sender und Empfänger sichere Wege verfügbar sind. Das ist geplant, nicht beschlossen; der Inhalt kann sich im Parlament noch ändern.
Strahlenschutz, Arbeitsschutz und Medizinprodukte
Neue Fachkunde-Richtlinie Medizin
Die Landesbehörden legen die neue Fachkunde-Richtlinie Medizin (BMUKN, 12. Juni 2026) spätestens ab dem 1. Januar 2027 zugrunde. Kurse werden dann nur anerkannt, wenn sie ihr entsprechen; vor dem 31. Dezember 2018 anerkannte Kurse gelten nach § 189 StrlSchV nur bis zum 31. Dezember 2026 als anerkannt. Ihre bereits erworbene Fachkunde gilt in ihrem Umfang fort, die Aktualisierung bleibt alle fünf Jahre Pflicht. Ihre Frist für die nächste Aktualisierung zeigt der Rechner Strahlenschutz-Aktualisierung.
Geplant, nicht beschlossen: Ein Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Strahlenschutzrecht (Kabinett 14. August 2026, erste Lesung 15. Oktober 2026) sieht vor, zahnärztliche Röntgenaufzeichnungen auch bei Minderjährigen zehn Jahre aufzubewahren. Heute gilt für Minderjährige: bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres.
DGUV Vorschrift 2 und Praxis-AED
Seit dem 1. Juni 2026 gilt für BGW-Mitgliedsbetriebe, also auch für Zahnarztpraxen, die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Bestehende Betreuungsverträge haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027. Für Laien-Defibrillatoren, die ab dem 1. Januar 2027 neu in Betrieb gehen, entfällt die sicherheitstechnische Kontrolle nur noch, wenn das Gerät zusätzlich zu Selbsttest und Sichtprüfung seine Selbsttests dokumentiert und die Ergebnisse regelmäßig automatisch per Fernüberwachung an den Betreiber übermittelt; bereits betriebene Geräte sind nicht betroffen. Wiederkehrende Prüf- und Unterweisungsfristen Ihrer Praxis, etwa für Medizinprodukte und Arbeitsschutz, verwaltet der Praxis-Fristen-Kalender.
MDR: Altprodukte bis Ende 2027
Medizinprodukte der Klasse III und implantierbare Produkte der Klasse IIb mit einer Bescheinigung nach den alten EU-Richtlinien dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind unter anderem Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnkronen und Schrauben, für die wie für die übrigen Klassen der 31. Dezember 2028 gilt. Verpflichtet sind die Hersteller; bereits in Verkehr gebrachte Produkte dürfen weiter bereitgestellt und verwendet werden. Für Praxen ist das eine Einkaufsfrage, keine Pflicht zum Aussortieren.
Approbation und KI
Approbation ausländischer Zahnärzte
Seit dem 1. November 2026 ist bei Approbationsanträgen mit einem Abschluss aus einem Drittstaat die Kenntnisprüfung der Regelweg. Eine Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage gibt es nur, wenn der Antragsteller sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung wählt; Anträge bis 31. Oktober 2026 laufen nach altem Recht weiter. Wenn Sie Zahnärztinnen oder Zahnärzte aus dem Ausland einstellen möchten, finden Sie den Ablauf für alle 16 Länder im Leitfaden Approbation für ausländische Zahnärzte.
KI-Verordnung: neue Termine
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung verschoben: Für KI nach Anhang III, etwa zur Sichtung oder Auswahl von Bewerbungen, gelten sie ab dem 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I, etwa Software als Medizinprodukt, ab dem 2. August 2028. Schon heute gelten die Transparenzpflichten (seit 2. August 2026, etwa für Chatbots) und die Pflicht aus Art. 4, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals zu unterstützen; seit der Änderung vom 27. Juli 2026 muss der Betreiber dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau mehr garantieren. Zuständige Aufsicht in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.
Geplant und laufend: Beitragsgrenzen und Pfändung
Nach dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (Kabinett 7. Oktober 2026, Zustimmung des Bundesrates steht aus) würde die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung 2027 auf 76.500 Euro im Jahr steigen, die der Rentenversicherung auf 106.200 Euro und die allgemeine Versicherungspflichtgrenze auf 84.150 Euro. Diese Werte sind geplant, nicht verkündet. Bereits geltendes Recht ist die jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli; bis 30. Juni 2027 liegt der Grundbetrag bei 1.587,40 Euro im Monat.
Österreich: höhere Dienstgeberabgabe
Für Praxen in Österreich hat der Nationalrat mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen, dass die pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte am 1. Jänner 2027 von 19,4 auf 23 Prozent steigt; ab 2030 ist eine Senkung auf 21 Prozent vorgesehen. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2027 laut Unternehmensserviceportal bei 551,10 Euro. Für die Schweiz haben wir keine amtlich belegte Änderung für Zahnarztpraxen in 2027 gefunden.
Was Sie bis Jahresende erledigen sollten
- Heil- und Kostenpläne für geplanten Zahnersatz so einreichen, dass die Bewilligung noch 2026 kommt.
- ePA1 und ePA2 für das vierte Quartal 2026 vollständig abrechnen.
- Lohnabrechnung für Januar prüfen: Mindestlohn, Minijob-Stunden, KV-Pauschalbeitrag.
- Kartenterminals auf Gerätekarten der Generation 2.1 umstellen lassen.
- Den Termin der nächsten Strahlenschutz-Aktualisierung prüfen und nur Kurse buchen, die nach der neuen Richtlinie anerkannt sind.
- Den Betreuungsvertrag nach DGUV Vorschrift 2 vor dem 31. Mai 2027 mit dem Dienstleister oder der Kammer besprechen.
Wie sich niedrigere Zuschüsse, gedeckelte Punktwerte und höhere Personalkosten auf Ihre Zahlen auswirken, können Sie mit dem Praxis-Kennzahlen-Check neben den amtlichen Durchschnittswerten aller Zahnarztpraxen einordnen. Wer Umsatz, Kosten, Personal und Liquidität systematisch planen will, findet das im Online-Kurs Datengetriebene Zahnarztpraxis: Mehr Praxiserfolg durch Planung und Kontrolle. Unverändert bleibt 2027 die Fortbildungspflicht; wie Punkte gezählt werden, erklärt der Beitrag zu Fortbildungspunkten für Zahnärzte.
Dieser Überblick gibt die Rechtslage zum Stand 28. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was ändert sich 2027 für Zahnarztpraxen am meisten?
Finanziell am spürbarsten sind die niedrigeren Festzuschüsse beim Zahnersatz, der Wegfall der ePA-Vergütung und die Deckelung der Punktwerte für 2027 bis 2029. Auf der Kostenseite kommen der höhere Mindestlohn, die neue Minijob-Grenze und der höhere Krankenversicherungs-Pauschalbeitrag für Minijobber hinzu. Organisatorisch wichtig sind der Kartentausch in der TI und die neue Fachkunde-Richtlinie im Strahlenschutz.
Gelten die alten Festzuschüsse noch für Behandlungen im Jahr 2027?
Ja, wenn die Krankenkasse den Festzuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat. Maßgeblich ist das Bewilligungsdatum, nicht der Behandlungsbeginn. Der Zahnersatz muss aber innerhalb der üblichen sechs Monate nach Bewilligung eingegliedert werden, sonst braucht es eine Verlängerung. Wird ein Plan erst 2027 bewilligt, gelten nach dem Gesetzeswortlaut die neuen Sätze von 50, 60 oder 65 Prozent.
Muss meine Zahnarztpraxis ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?
Meist nicht. Die Pflicht betrifft Rechnungen an andere Unternehmer; Rechnungen an Patientinnen und Patienten gehören nicht dazu, und für steuerfreie Heilbehandlungen besteht keine Rechnungspflicht nach § 14 Abs. 2 UStG. Prüfen sollten Sie den Fall, wenn Ihr Praxislabor auch für andere Praxen fertigt. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit 2025.
Welche Änderungen für 2027 sind nur geplant?
Nicht beschlossen sind Stand 28. Oktober 2026 das GeDIG mit KIM statt Fax und der Verschiebung der elektronischen Heilmittelverordnung, die kürzere Aufbewahrung von Röntgenaufzeichnungen bei Minderjährigen und die neuen Beitragsbemessungsgrenzen. Beim KV-Pauschalbeitrag für Minijobs steht die Regel fest (allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz), der Satz von 17,5 Prozent aber erst, wenn das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2027 festgelegt hat (Frist 1. November 2026, am 28. Oktober noch offen). Wir ergänzen diesen Beitrag, sobald die Verfahren abgeschlossen sind.


